Grüne Anträge und Beschlüsse zu Sex mit Kindern etc.
1985: Grüne brechen Tabu sexueller Kontakte mit Kindern
Traditionelle Moralvorstellungen
sollen verschwinden. Die Gesetze zum Schutz Minderjähriger §§ 175 und §§ 182
Strafgesetzbuch sollen gestrichen werden. In einem Gesetzentwurf behaupten die
Grünen, diese Paragraphen "bedrohen einvernehmliche sexuelle Kontakte mit
Strafe und dienen damit nicht dem Schutz der sexuellen Selbstbestimmung. Sie
behindern die freie Entfaltung der Persönlichkeit ..."
(Bundestagsdrucksache 10 / 2832 vom 4.Februar 1985).
Hierzu gehört insbesondere die Abschaffgung des Schutzes minderjähriger Jungen vor
homosexuellen Handlungen: "Die Strafdrohung belastet das konfliktfreie
sexuelle Erleben derjenigen Jugendlichen, die sich ihrer homosexuellen
Orientierung bereits gewiß sind. Die Strafandrohung,
der sich ein zufällig über 18 Jahre alter Partner ausgesetzt sieht, vermittelt
eine negative Bewertung der gesamten Beziehung ..."
(Bundesdrucksache 10 / 2832 vom 4. Februar 1985).
Hierzu gehört auch die
Abschaffung des Schutzes minderjähriger Mädchen vor sexuellem Mißbrauch - weil - so der Grüne Gesetzentwurf:
"Schutzgüter wie Virginität, Geschlechtsehre und ähnliches sind nur
scheinbar individuelle und gehen auf ältere Vorstellungen von 'Marktwert' und
'Heiratschancen' des Mädchens zurück (...) Mädchen wird die Fähigkeit zur
Entscheidung über ihre sexuellen Interaktionen abgesprochen, das Vorhandensein
einer eigenständigen und selbstbestimmten Sexualität von Mädchen wird geleugnet."
(Bundesdrucksache 10/ 2832 vom 4.Februar 1985).
Zu Anfang des Jahres 1985 haben
die Grünen einen Gesetzentwurf eingebracht, der die Verführung von Mädchen
unter 16 Jahren zum Beischlaf sowie homosexuelle Handlungen an Kindern und
Jugendlichen nicht mehr unter Strafe stellt. Begründung: "die
Strafandrohung behindere Kinder und Jugendliche beim Herausfinden der ihnen
gemäßen Sexualität".
(SZ, 12.Februar 1985).
Auf ihrer Landeskonferenz in Lüdenscheid (März 1985) fordern die Grünen in NRW, daß "gewaltfreie Sexualität" zwischen Kindern und Erwachsenen niemals Gegenstand strafrechtlicher Verfolgung sein dürfe. Sie sei "im Gegenteil von allen Restriktionen zu befreien, die ihr in dieser Gesellschaft auferlegt sind".
Der mit Mehrheit verabschiedete Programmteil attestiert zum Thema Beziehungen zwischen Erwachsenen und Kindern denjenigen eine "gesellschaftliche Unterdrückung, die gewaltfreie Sexualität mit Kindern wollen, dazu fähig sind und deren gesamte Existenz von einem Tag auf den anderen vernichtet wird, wenn bekannt wird, daß sie Beziehungen eingegangen sind, die wir alle als für beide Teile angenehm, produktiv, entwicklungsfördernd, kurz: positiv ansehen müssen".
(...) "gewaltfreie
Sexualität muß frei sein für jeden Menschen,
unabhängig von Alter, Geschlecht oder anderen Merkmalen (...) Daher sind alle
Straftatbestände zu streichen, die gewaltfreie Sexualität mit Strafe
bedrohen".
(dpa 10.3.1985, Bild, 11.3. 1985, FAZ, 16.3. 1985,
Die Welt, 20.3.1985).
Wegen der öffentlichen Empörung zogen die NRW-Grünen im beginnenden Landtagswahlkampf diesen Teil ihres Wahlprogrammes zurück. Nicht aber Die Grünen in Bonn!
Im April 1985 betreiben auch die Grünen in Baden-Württemberg eine Lockerung des Sexualstrafrechts. " Einvernehmliche sexuelle Beziehungen zwischen Erwachsenen und Kindern müssen straffrei sein. Kinder gehören sich selber." Ferner ist zu lesen: "Da Kinder Menschen sind, hat niemand das Recht, sich unter welchem Vorwand auch immer über ihr Recht auf Selbstbestimmung und persönliches Glück hinwegzusetzen".
Im Jahr 1987 fordern die Grünen
"Kinder und Jugendliche
müssen ihre Sexualität frei von Angst entwickeln können. In der öffentlichen
Erziehung dürfen abweichende Formen der Sexualität nicht länger diskriminiert
werden. Lesbische und schwule Emanzipationsgruppen müssen gefördert
werden."
(Alles verändert sich, wenn Du es veränderst;
Broschüre zur Jugendpolitik der Grünen 1987).
"Schon in Kindertagesstätten oder Kinderläden ist eine gleichwertige Darstellung lesbisch/schwuler Lebensformen einschließlich der Sexualität erforderlich. Eine von Anfang an offene und hemmungslose Auseinandersetzung mit Sexualität macht eine sogenannte Aufklärung überflüssig."
"Die problematische Sozialstruktur unserer Stadt macht ein breites, aus öffentlichen Mitteln gefördertes Angebot für die 10-14-jährigen Kinder notwendig. Wir setzen uns ein für (...) eine freie Entfaltung der Sexualität."
"Es ist unmenschlich,
Sexualität nur einer bestimmten Altersstufe und unter bestimmten Bedingungen
zuzubilligen. Wenn Jugendliche den Wunsch haben, mit gleichaltrigen oder
älteren außerhalb der Familie zusammenzuleben, sei es, weil ihre Homosexualität
von ihren Eltern nicht akzeptiert wird, sei es, weil sie pädosexuelle
Neigungen haben, sei es aus anderen Gründen, muß
ihnen die Möglichkeit dazu eingeräumt werden."
Auszüge aus dem Wahlprogramm der Alternativen Liste
Berlin, 1985).
Das Programm der Grünen zur Bundestagswahl 1987 fordert die Herabsetzung des Schutzalters gegen sexuellen Mißbrauch auf 14 Jahre.
"Pornoverbot? Ohne mich!...
Pornographie lebt von Überschreitungen, auch Frauen mögen das", entrüstete
sich die Grüne Bundestagsabgeordnete Waltraud Schoppe
im September 1988. Ferner: Die Liberalisierung der Sexualpolitik habe ihren
Preis: Die Ausweitung der Porno-Produktion. Das müsse in Kauf genommen werden.
Und ihre Kollegin Verona Krieger unterstützte das Konzept einer
"erotischen Gegenkultur". Sie befürwortete "erotische und
pornographische Bilder" und meinte: "Ich bin sehr für erotische und
geile Bilder und Texte."
(dpa, 7.Sept.1988)