„Potenzielle Kinderschänder“?
http://www.ostrakismos.net/kommentare/kom024/kom024.html
von Andreas Schneider
Anfang des Jahres tauchten Aufzeichnungen
eines ehemaligen Mitarbeiters eines Frankfurter „Kinderladens“ über seinen
sexuellen Mißbrauch von Kleinkindern auf. Nach einem
Aufschrei der Öffentlichkeit und einem – eher wohlwollenden – Nachhaken der
linksliberalen Presse sah sich der ehemalige „Kinderhüter“ genötigt, seine
damaligen Gedanken zu relativieren. Zuerst versuchte er es mit der Behauptung,
es sei alles nur in seiner Phantasie geschehen, niemals in der Realität. Als
das noch nicht half, kramte er das „Totschlag-Argument“ der Linken aus: er
wollte damals nur „ein Tabu der bürgerlichen Gesellschaft brechen“, er hätte
dies alles nur geschrieben „um zu provozieren“.
Das konnte die linke Presse natürlich sofort
nachvollziehen und das Interesse der Medien am potenziellen Mißbrauch
schlief über Nacht ein. Allein die Beteuerungen des beschuldigten Daniel
Cohn-Bendit reichten aus, keine weiteren Nachforschungen anzustellen.
Leider war der „Fall Cohn-Bendit“ jedoch
weder ein Einzelfall noch ein Ausrutscher bei den Grünen, wie die folgenden
Beschlüsse und Äußerungen aus der grünen Partei belegen:
In
einem Gesetzentwurf behaupten die Grünen, § 175 und § 182 Strafgesetzbuch
(Gesetze zum Schutz Minderjähriger) „bedrohen einvernehmliche sexuelle Kontakte
mit Strafe und dienen damit nicht dem Schutz der sexuellen Selbstbestimmung.
Sie behindern die freie Entfaltung der Persönlichkeit...“
Und zu
homosexuellen Handlungen mit Minderjährigen: „Die Strafdrohung belastet das
konfliktfreie sexuelle Erleben derjenigen Jugendlichen, die sich ihrer
homosexuellen Orientierung bereits gewiß sind. Die
Strafandrohung, der sich ein zufällig über 18 Jahre alter Partner ausgesetzt
sieht, vermittelt eine negative Bewertung der gesamten Beziehung...“
Aber
auch der Schutz minderjähriger Mädchen vor sexuellem Mißbrauch
sei nicht mehr zeitgemäß: „Schutzgüter wie Virginität,
Geschlechtsehre und ähnliches sind nur scheinbar individuelle und gehen auf
ältere Vorstellungen von „Marktwert“ und „Heiratschancen“ des Mädchens zurück
(...) Mädchen wird die Fähigkeit zur Entscheidung über ihre sexuellen Interaktionen
abgesprochen, das Vorhandensein einer eigenständigen und selbstbestimmten
Sexualität von Mädchen wird geleugnet.“ (alle Zitate: Bundesdrucksache 10/2832
vom 4.Februar 1985).
Zu
Anfang des Jahres 1985 haben die Grünen einen Gesetzentwurf eingebracht, der
die Verführung von Mädchen unter 16 Jahren zum Beischlaf sowie homosexuelle
Handlungen an Kindern und Jugendlichen nicht mehr unter Strafe stellt.
Begründung: „die Strafandrohung behindere Kinder und Jugendliche beim
Herausfinden der ihnen gemäßen Sexualität“ (SZ 12. Februar 1985).
Auf
ihrer Landeskonferenz in Lüdenscheid (März 1985) fordern die Grünen in NRW, daß „gewaltfreie Sexualität“ zwischen Kindern und
Erwachsenen niemals Gegenstand strafrechtlicher Verfolgung sein dürfe. Sie sei
„im Gegenteil von allen Restriktionen zu befreien, die ihr in dieser
Gesellschaft auferlegt sind.“ Der mit Mehrheit verabschiedete Programmteil
attestiert zum Thema Beziehungen zwischen Erwachsenen und Kindern denjenigen
eine „gesellschaftliche Unterdrückung, die gewaltfreie Sexualität mit Kindern
wollen, dazu fähig sind und deren gesamte Existenz von einem Tag auf den
anderen vernichtet wird, wenn bekannt wird, daß sie
Beziehungen eingegangen sind, die wir alle als für beide Teile angenehm,
produktiv, entwicklungsfördernd, kurz: positiv
ansehen müssen.“ „Gewaltfreie Sexualität muß frei
sein für jeden Menschen, unabhängig von Alter, Geschlecht oder anderen
Merkmalen (...) Daher sind alle Straftatbestände zu streichen, die gewaltfreie
Sexualität mit Strafe bedrohen.“ (dpa 10.3.1985, Bild 11.3. 1985, FAZ 16.3.
1985, Die Welt 20.3.1985).
Im
April 1985 betreiben auch die Grünen in Baden-Württemberg eine Lockerung des
Sexualstrafrechts. „Einvernehmliche sexuelle Beziehungen zwischen Erwachsenen
und Kindern müssen straffrei sein. Kinder gehören sich selber.“
1987
fordern die Grünen: „Kinder und Jugendliche müssen ihre Sexualität frei von
Angst entwickeln können. In der öffentlichen Erziehung dürfen abweichende
Formen der Sexualität nicht länger diskriminiert werden. Lesbische und schwule
Emanzipationsgruppen müssen gefördert werden.“ (Alles verändert sich, wenn Du
es veränderst - Broschüre zur Jugendpolitik der Grünen 1987).
„Schon
in Kindertagesstätten oder Kinderläden ist eine gleichwertige Darstellung
lesbisch/schwuler Lebensformen einschließlich der Sexualität erforderlich. Eine
von Anfang an offene und hemmungslose Auseinandersetzung mit Sexualität macht
eine sogenannte Aufklärung überflüssig.“ „Die
problematische Sozialstruktur unserer Stadt macht ein breites, aus öffentlichen
Mitteln gefördertes Angebot für die 10-14-jährigen Kinder notwendig. Wir setzen
uns ein für (...) eine freie Entfaltung der Sexualität.“ „Es ist unmenschlich,
Sexualität nur einer bestimmten Altersstufe und unter bestimmten Bedingungen
zuzubilligen. Wenn Jugendliche den Wunsch haben, mit gleichaltrigen oder
älteren außerhalb der Familie zusammenzuleben, sei es, weil ihre Homosexualität
von ihren Eltern nicht akzeptiert wird, sei es, weil sie pädosexuelle
Neigungen haben, sei es aus anderen Gründen, muß
ihnen die Möglichkeit dazu eingeräumt werden.“ (Auszüge aus dem Wahlprogramm
der Alternativen Liste Berlin 1985).
Das
Programm der Grünen zur Bundestagswahl 1987 fordert die Herabsetzung des
Schutzalters gegen sexuellen Mißbrauch auf 14 Jahre.
Wenn schon die Presse kein Interesse am
Schutz von Kindern hat, sollte wenigstens die christdemokratische Opposition
diesen Teil des grünen Gedankenguts beim Namen nennen. Oder ist der Satz „Grüne
sind potenzielle Kinderschänder“ etwa nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt?
Zumindest sollte es sich die Union nicht
entgehen lassen, die plötzliche Entdeckung der Familienpolitik durch Rot-Grün
in diesem Licht zu beleuchten. Die Linke würde sicherlich keine Minute zögern,
eine solche Vorlage in einem aufziehenden Wahlkampf zu verwerten. Spiegel,
Stern, Süddeutsche, taz und Neues
Deutschland würden sich auf die CDU stürzen, im Privatleben von
Funktionären bis zur Ortsvereinsebene hinunter herumwühlen. Die JUSOS würden
als „Wadenbeißer“ witzige Aufkleber zum Thema verteilen, die sofort zu „Satire“
oder „Kunst“ erklärt würden, wenn sie zu stark verletzen. Ein Struck oder
Müntefering würde mit breitestem Grinsen die Vorwürfe in jeder Talkshow
breittreten und sie auch unschuldigen Funktionsträgern mindestens dreimal am Tag
unter die Nase reiben.
Aber was macht die Union? Sie erkennt nicht, daß die Linke weiterhin polarisiert wie in ihren besten
Zeiten – mit dem Unterschied, daß es in den 70ern
noch Gegenangriffe der CDU gab. Sie erkennt nicht, daß
sie sich mitten in einem Kulturkampf der 68er gegen Familie, Ehe, Nation und
Christentum befindet. Sie erkennt nicht, daß dem
Gegner jedes Mittel recht ist, alles was rechts der virtuellen „Neuen Mitte“
(unter Eingemeindung der linksextremistischen PDS) steht zu kriminalisieren und
vom politischen Diskurs auszuschließen, damit der „Neuen CDU“ kein Fingerbreit
Platz zwischen der „anständigen“ Neuen Mitte und der „unanständigen“ Rechten
bleibt.
Die CDU muß wieder
lernen zu kämpfen, sich ihre Kämpfe selbst auszusuchen und sich keine Tabus
vorschreiben zu lassen – dann klappt´s auch mit dem
Wähler. Leider träumen aber viel zu viele in der CDU-Spitze noch von
schwarz-grünen Koalitionen, so wird auch dieses Thema ungenutzt bleiben.