„Potenzielle Kinderschänder“?

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von Andreas Schneider

Anfang des Jahres tauchten Aufzeichnungen eines ehemaligen Mitarbeiters eines Frankfurter „Kinderladens“ über seinen sexuellen Mißbrauch von Kleinkindern auf. Nach einem Aufschrei der Öffentlichkeit und einem – eher wohlwollenden – Nachhaken der linksliberalen Presse sah sich der ehemalige „Kinderhüter“ genötigt, seine damaligen Gedanken zu relativieren. Zuerst versuchte er es mit der Behauptung, es sei alles nur in seiner Phantasie geschehen, niemals in der Realität. Als das noch nicht half, kramte er das „Totschlag-Argument“ der Linken aus: er wollte damals nur „ein Tabu der bürgerlichen Gesellschaft brechen“, er hätte dies alles nur geschrieben „um zu provozieren“.

Das konnte die linke Presse natürlich sofort nachvollziehen und das Interesse der Medien am potenziellen Mißbrauch schlief über Nacht ein. Allein die Beteuerungen des beschuldigten Daniel Cohn-Bendit reichten aus, keine weiteren Nachforschungen anzustellen.

Leider war der „Fall Cohn-Bendit“ jedoch weder ein Einzelfall noch ein Ausrutscher bei den Grünen, wie die folgenden Beschlüsse und Äußerungen aus der grünen Partei belegen:

In einem Gesetzentwurf behaupten die Grünen, § 175 und § 182 Strafgesetzbuch (Gesetze zum Schutz Minderjähriger) „bedrohen einvernehmliche sexuelle Kontakte mit Strafe und dienen damit nicht dem Schutz der sexuellen Selbstbestimmung. Sie behindern die freie Entfaltung der Persönlichkeit...“

Und zu homosexuellen Handlungen mit Minderjährigen: „Die Strafdrohung belastet das konfliktfreie sexuelle Erleben derjenigen Jugendlichen, die sich ihrer homosexuellen Orientierung bereits gewiß sind. Die Strafandrohung, der sich ein zufällig über 18 Jahre alter Partner ausgesetzt sieht, vermittelt eine negative Bewertung der gesamten Beziehung...“

Aber auch der Schutz minderjähriger Mädchen vor sexuellem Mißbrauch sei nicht mehr zeitgemäß: „Schutzgüter wie Virginität, Geschlechtsehre und ähnliches sind nur scheinbar individuelle und gehen auf ältere Vorstellungen von „Marktwert“ und „Heiratschancen“ des Mädchens zurück (...) Mädchen wird die Fähigkeit zur Entscheidung über ihre sexuellen Interaktionen abgesprochen, das Vorhandensein einer eigenständigen und selbstbestimmten Sexualität von Mädchen wird geleugnet.“ (alle Zitate: Bundesdrucksache 10/2832 vom 4.Februar 1985).

Zu Anfang des Jahres 1985 haben die Grünen einen Gesetzentwurf eingebracht, der die Verführung von Mädchen unter 16 Jahren zum Beischlaf sowie homosexuelle Handlungen an Kindern und Jugendlichen nicht mehr unter Strafe stellt. Begründung: „die Strafandrohung behindere Kinder und Jugendliche beim Herausfinden der ihnen gemäßen Sexualität“ (SZ 12. Februar 1985).

Auf ihrer Landeskonferenz in Lüdenscheid (März 1985) fordern die Grünen in NRW, daß „gewaltfreie Sexualität“ zwischen Kindern und Erwachsenen niemals Gegenstand strafrechtlicher Verfolgung sein dürfe. Sie sei „im Gegenteil von allen Restriktionen zu befreien, die ihr in dieser Gesellschaft auferlegt sind.“ Der mit Mehrheit verabschiedete Programmteil attestiert zum Thema Beziehungen zwischen Erwachsenen und Kindern denjenigen eine „gesellschaftliche Unterdrückung, die gewaltfreie Sexualität mit Kindern wollen, dazu fähig sind und deren gesamte Existenz von einem Tag auf den anderen vernichtet wird, wenn bekannt wird, daß sie Beziehungen eingegangen sind, die wir alle als für beide Teile angenehm, produktiv, entwicklungsfördernd, kurz: positiv ansehen müssen.“ „Gewaltfreie Sexualität muß frei sein für jeden Menschen, unabhängig von Alter, Geschlecht oder anderen Merkmalen (...) Daher sind alle Straftatbestände zu streichen, die gewaltfreie Sexualität mit Strafe bedrohen.“ (dpa 10.3.1985, Bild 11.3. 1985, FAZ 16.3. 1985, Die Welt 20.3.1985).

Im April 1985 betreiben auch die Grünen in Baden-Württemberg eine Lockerung des Sexualstrafrechts. „Einvernehmliche sexuelle Beziehungen zwischen Erwachsenen und Kindern müssen straffrei sein. Kinder gehören sich selber.“

1987 fordern die Grünen: „Kinder und Jugendliche müssen ihre Sexualität frei von Angst entwickeln können. In der öffentlichen Erziehung dürfen abweichende Formen der Sexualität nicht länger diskriminiert werden. Lesbische und schwule Emanzipationsgruppen müssen gefördert werden.“ (Alles verändert sich, wenn Du es veränderst - Broschüre zur Jugendpolitik der Grünen 1987).

„Schon in Kindertagesstätten oder Kinderläden ist eine gleichwertige Darstellung lesbisch/schwuler Lebensformen einschließlich der Sexualität erforderlich. Eine von Anfang an offene und hemmungslose Auseinandersetzung mit Sexualität macht eine sogenannte Aufklärung überflüssig.“ „Die problematische Sozialstruktur unserer Stadt macht ein breites, aus öffentlichen Mitteln gefördertes Angebot für die 10-14-jährigen Kinder notwendig. Wir setzen uns ein für (...) eine freie Entfaltung der Sexualität.“ „Es ist unmenschlich, Sexualität nur einer bestimmten Altersstufe und unter bestimmten Bedingungen zuzubilligen. Wenn Jugendliche den Wunsch haben, mit gleichaltrigen oder älteren außerhalb der Familie zusammenzuleben, sei es, weil ihre Homosexualität von ihren Eltern nicht akzeptiert wird, sei es, weil sie pädosexuelle Neigungen haben, sei es aus anderen Gründen, muß ihnen die Möglichkeit dazu eingeräumt werden.“ (Auszüge aus dem Wahlprogramm der Alternativen Liste Berlin 1985).

Das Programm der Grünen zur Bundestagswahl 1987 fordert die Herabsetzung des Schutzalters gegen sexuellen Mißbrauch auf 14 Jahre.

Wenn schon die Presse kein Interesse am Schutz von Kindern hat, sollte wenigstens die christdemokratische Opposition diesen Teil des grünen Gedankenguts beim Namen nennen. Oder ist der Satz „Grüne sind potenzielle Kinderschänder“ etwa nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt?

Zumindest sollte es sich die Union nicht entgehen lassen, die plötzliche Entdeckung der Familienpolitik durch Rot-Grün in diesem Licht zu beleuchten. Die Linke würde sicherlich keine Minute zögern, eine solche Vorlage in einem aufziehenden Wahlkampf zu verwerten. Spiegel, Stern, Süddeutsche, taz und Neues Deutschland würden sich auf die CDU stürzen, im Privatleben von Funktionären bis zur Ortsvereinsebene hinunter herumwühlen. Die JUSOS würden als „Wadenbeißer“ witzige Aufkleber zum Thema verteilen, die sofort zu „Satire“ oder „Kunst“ erklärt würden, wenn sie zu stark verletzen. Ein Struck oder Müntefering würde mit breitestem Grinsen die Vorwürfe in jeder Talkshow breittreten und sie auch unschuldigen Funktionsträgern mindestens dreimal am Tag unter die Nase reiben.

Aber was macht die Union? Sie erkennt nicht, daß die Linke weiterhin polarisiert wie in ihren besten Zeiten – mit dem Unterschied, daß es in den 70ern noch Gegenangriffe der CDU gab. Sie erkennt nicht, daß sie sich mitten in einem Kulturkampf der 68er gegen Familie, Ehe, Nation und Christentum befindet. Sie erkennt nicht, daß dem Gegner jedes Mittel recht ist, alles was rechts der virtuellen „Neuen Mitte“ (unter Eingemeindung der linksextremistischen PDS) steht zu kriminalisieren und vom politischen Diskurs auszuschließen, damit der „Neuen CDU“ kein Fingerbreit Platz zwischen der „anständigen“ Neuen Mitte und der „unanständigen“ Rechten bleibt.

Die CDU muß wieder lernen zu kämpfen, sich ihre Kämpfe selbst auszusuchen und sich keine Tabus vorschreiben zu lassen – dann klappt´s auch mit dem Wähler. Leider träumen aber viel zu viele in der CDU-Spitze noch von schwarz-grünen Koalitionen, so wird auch dieses Thema ungenutzt bleiben.