Recht?

 

Bei einem Banküberfall schlägt das deutsche Gesetz hart und unnachgiebig zu, mindestens 10 Jahre Haft, wenn es aber um versuchten oder vollendeten Mord geht handelt es sich ja „nur“ um Menschen und die Urteile fallen auffallend oft entsprechend milde aus.  Im vorliegenden Fall erhalten Araber erschreckend milde Strafen und einer bekommt dennoch einen „Wutanfall“ im Gerichtssaal, was ja deutlich zeigt, dass er gegenüber Deutschen keinerlei schlechtes Gewissen hat. Hätten umgekehrt Deutsche so ein Schwerverbrechen an einer Ausländerin begangen, dann wäre ein ungeheurer Schrei der Empörung quer durchs Land gegangen. Warum? Wenn Rechtsextreme Schwerverbrechen begehen gehören sie dafür aufs schwerste bestraft, wenn Ausländer an Deutschen Schwerverbrechen begehen muss die Strafe ebenfalls hart sein! Wie ist es möglich das Ungeborene nicht als Menschen zählen und ein Straftäter daher nicht hart bestraft werden kann , wenn er ein Ungeborenes ermordet? Liegt das daran, dass in unseren Schlachthäusern der Abtreibung Tag für Tag  ca. 1000 ungeborene Kinder vernichtet und entsorgt werden? Wenn ein Täter in den Bauch einer Hochschwangeren tritt, kann er nach unserem Recht nur eine halbe Straftat begehen. Was sind das für perverse Gesetze? Und: Warum werden solche Täter nicht abgeschoben?

 

„Schwangere in den Bauch getreten

Berliner Gericht verurteilt Jugendliche zu Haftstrafen

Berlin - Wegen schwerer Misshandlung eines hochschwangeren Mädchens hat das Landgericht Berlin am Montag zwei Jugendliche zu Haftstrafen verurteilt. Der heute 16-jährige Vater des Kindes muss für dreieinhalb Jahre und ein 15-jähriger Freund für drei Jahre ins Gefängnis. Die Angeklagten wurden wegen versuchten Schwangerschaftsabbruches und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. In dem Verfahren hatten beide den Übergriff gestanden.

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Der 16-Jährige und sein Komplize hatten die 15-jährige Deutsche am Abend des 4. Dezember 2005 unter einem Vorwand auf einen Schulhof in Moabit gelockt und ihr dort mehrmals in den Bauch getreten, um das Kind zu töten. Danach zwangen sie die im siebten Monat schwangere Schülerin, von einer drei Meter hohen Skulptur zu springen. Das Opfer verletzte sich dabei an Kinn und Lippe.

Während die Täter auf das Mädchen einschlugen, fragten sie immer wieder, ob das Kind im Bauch inzwischen tot sei. Sie nahmen der Schwangeren ihr Handy weg, damit sie keine Hilfe holen konnte. Das Mädchen konnte sich jedoch bis zu einer Turnhalle schleppen. Von dort aus alarmierten Gäste einer Weihnachtsfeier Feuerwehr und Polizei. Bei einer Notentbindung per Kaiserschnitt brachte die Schülerin eine Tochter zur Welt. Beide sind den Angaben zufolge heute wohlauf.

Wutanfall im Gerichtssaal
Nach der Urteilsverkündung in dem nicht öffentlichen Jugendverfahren bekam der aus dem Libanon stammende Vater einen Wutanfall. Im Gerichtssaal schimpfte er auf arabisch, schlug und trat um sich. Seine Mutter, die bei dem Verfahren anwesend war, wurde nach der Aufregung vorübergehend in der Krankenstation des Kriminalgerichts behandelt.

Eine Anklage oder eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags oder versuchten Mordes war in dem vorliegenden Fall ausgeschlossen, weil diese Tatbestände für ungeborenes Leben nicht gelten. (md/dpa/ddp)