Bitte um Hilfe!

Der Handel mit Kindernacktaufnahmen, die im Sinne des Gesetzes "noch nicht" pornografisch sind, verbreitet sich ungehindert wie eine furchtbare Seuche!

Immer mehr Händler aus Deutschland, insbesondere die Firma ORWID in Pegau bei Leipzig, verbreiten über das Internet gegen hohes Endgeld weltweit Tausende Kindernacktaufnahmen. Das Auge der Kamera befindet sich stets in Geschlechtsteilhöhe der Kinder, was den Blick des Betrachters entsprechend fixiert. Die Kinder werden so zu Sexualobjekten!

Obwohl die Aufnahmen eindeutigen sexuellen Charakter haben, wurden alle unsere Strafanträge von der Staatsanwalt bedauernd abgewiesen, da der Gesetzgeber die Meßlatte der Kinderpornografie nicht niedriger gelegt habe als die zur Erwachsenenpornografie. Solange also mit einem Kind kein Geschlechtsverkehr stattfindet und das Kind nicht unmittelbar durch Erwachsene sexuell angetastet werde, könne gegen die Händler und Käufer nicht vorgegangen werden.

Kinderpornografie ist zwar allgemein verboten, doch setzt die Definition dazu so spät ein, daß die Produzenten, Händler und Bezieher von sogenannten Kinder-FKK leichtes Spiel haben. Besonders erschreckend: Der Staat kassiert jeden Monat die Steuern und wäscht sich gleichzeitig die Hände in Unschuld, mit dem Vermerk, daß er Kinderpornografie "streng" verbiete. Im übrigen wird dann auf die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften verwiesen, die ja im Falle einer möglichen Kindergefährdung eine Indizierung (Verbot) aussprechen könne.

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften, Bps, hat auf unsere Anträge hin schon vor Jahren eindeutige und klare Urteile gegen die sogenannten "Kinder-FKK"-Produkte gefällt und dies durch viele Gutachten untermauert. Den Ankauf kann sie aber nicht für Erwachsene verbieten! Eine Indizierung ist also nur ein Teilerfolg, der zudem durch das Verwaltungsgericht wieder aufgehoben werden kann, wenn die Händler und Produzenten gegen die Urteile der Bps klagen.

Auf unsere Eingaben hin hieß es Seitens der Politiker von allen Parteien immer wieder, daß es "verfassungsmäßige Bedenken" gebe den Handel mit Kindernacktaufnahmen zu unterbinden.

Wir bitten die Politiker dringend den Handel mit Kindernacktaufnahmen unter Strafe zu stellen, wenn damit ersichtlich die Lust am Kind geschürt werden soll. Wir haben sicherlich nichts gegen eine Kindernacktaufnahme im Poesiealbum der Eltern. Wenn aber eine Vielzahl von Kindernacktaufnahmen angeboten und verbreitet wird, dann sollte im Schutzinteresse der Kinder ohne wenn und aber eingeschritten werden. Ein diesbezüglicher Unterpunkt im § 184, StGB, Verbreitung pornografischer Schriften, ist mehr als überfällig! Verfassungsmäßige bedenken für die Verbreiter sogenannter Kinder-FKK und gegen die Kinder darf es nicht geben! Schon die Preise der sogenannen Kinder-FKK müßten Alarmsirenen heulen lassen!

Da wir beim Bundesjustizministerium auf eine erschreckende Ignoranz stoßen, bitten wir die Besucher unserer Homepage gegen sogenannte Kinder-FKK-Produkte aktiv zu werden! Der Absatzmarkt ist erschreckend groß geworden! Wer kann ermessen was es für ein Kind bedeutet sich als Lustobjekt ablichten zu lassen und dafür "Bonbons" bzw. ein kleines Endgeld zu erhalten. So wird Unschuld zerstört und der erste Schritt in die Prostitution ist vollzogen! Wir kämpfen schon seit Jahren gegen diese Form der Kinderpornografie und konnten immerhin deren Verbot in Kiosken erwirken. Die Illustrierten Sonnenfreunde, Jung und Frei, Aus der Welt der FKK-Jugend usw. werden Sie dort nicht mehr sehen. Die Verbreitung von Kindernacktaufnahmen über das Internet, z.B. durch die Firma ORWID, geht leider ungehindert weiter und muß endlich ebenfalls unterbunden werden!

Jesus Christus spricht:

"Wer einen von diesen Kleinen, die an mich glauben, zum Bösen verführt, für den wäre es besser wenn er mit einem Mühlstein um den Hals im tiefen Meer versenkt würde. Wehe der Welt mit ihrer Verführung! (..) Hütet euch davor einen von diesen Kleinen zu verachten! Denn ich sage euch: Ihre Engel im himmel sehen stets das Angesicht meines himmlischen Vaters." Matthäus 18

Wir fordern die Wiedereinführung der Zuchthausstrafe für Kinderschänder, Händler von Pornografie und Frauenvergewaltiger! Es kann nicht sein, daß schwere Straftaten gegen Menschen niedriger bestraft werden als Geldraub!