Pressemitteilung ueber Fa. ORWID
An SAT 1
Programmredaktion
Kinder und Jugend
Wie telefonisch besprochen möchten wir Ihnen über die Firma ORWID, Wirtschfts & Informationsdienst, aus Pegau bei Leipzig berichten:
Unter der Internetadresse:
http://www.orwid.dewird Reihenweise sogenannte Kinder-FKK angeboten, wobei sich ORWID auf Legalität beruft. In der Tat hat der Gesetzgeber die Definition zur Kinderpornografie eng an die Definition zur Erwachsenenpornografie angelehnt. Es muß also handfest zur Sache gehen, bis überhaupt einmal von Pornografie gesprochen werden darf. Diesen Umstand macht sich die Fa. ORWID zunutze und bietet weltweit Kindernacktaufnahmen als DIAS, Poster, Magazine, Filme usw. an. Auffallend an den Aufnahmen der etwa 4-12jährigen Kinder ist, daß die Kinder meist in Geschlechtsteilhöhe abgelichtet werden, so daß der Blick des Betrachters sofort auf die Geschlechtsteile des Kindes fixiert wird. Klarer ausgedrückt: Mit den angebotenen Kindernacktaufnahmen der Firma Orwid werden u. E. sexuell labile Erwachsene, bzw. Pädophile, Päderasten und Kinderschänder bedient. Von verschiedenen Staatsanwaltschaften, darunter auch die Staatsanwaltschaft Leipzig, Aktenzeichen 301 Js 28921/98, vom 3. Oktober 99, erhielten wir die Rückantwort, daß die von uns beanstandeten Kindernacktaufnahmen "noch nicht" den Tatbestand der Pornografie erfüllen würden und daher frei verkäuflich seien. Das alte und neue Bundesjustizministerium erklärte uns, daß es "verfassungsrechtliche Bedenken" gebe, die Definition zur Kinderpornografie niedriger zu legen als die zur Erwachsenenpornografie. Wir fragen uns nun wirklich bestürzt, warum im Schutzinteresse der Kinder deren sexuelle Vermarktung nicht unterbunden werden kann, zumal dann, wenn der Sachverhalt so erschreckend eindeutig liegt wie bei der Firma Orwid? Jeder Kratzer an einem Auto ist in unserer Gesellschaft bis ins letzte geregelt, Kinder aber sollen auch weiterhin Freiwild von skrupellosen Verlegern und deren Abnehmer sein?! Die Bundesprüfstelle für Jugendgefährdende Schriften hatte schon in mehreren Entscheidungen eine Reihe beanstandeter Produkten der Firma ORWID und Fa. Behrend klar und eindeutig indiziert, kann aber leider nur ein Kaufverbot für Kinder und Jugendliche aussprechen. Zwischen den vielen Kindernacktaufnahmen bietet die Fa. Orwid immer wieder auch Erwachsenenpornografie an, was doch ein weiterer Hinweis darauf ist zu welchem Zweck die Kindernacktaufnahmen zu sehr hohen Preisen angeboten werden.
Wir fordern einen weiteren Unterpunkt im § 184 Srafgesetzbuch, daß nämlich der Handel mit Kindernacktaufnahmen grundsätzlich untersagt wird, besonders auch dann "wenn ersichtlich damit die Lust am Kind geweckt werden soll". Wir können nicht erkennen warum von "Verfassungsmäßigen bedenken" gesprochen wird.
Mit freundlichen Grüßen!
MUT e.V. Neckargemünd