Selbstzerstörung der EU
Wie Sie nachstehendem Artikel entnehmen können, hat der europäische Gerichtshof
einen in Österreich wegen Kindesmißbrauch rechtskräftig verurteilten Mann von 37 Jahren
rehabilitiert, weil dieser durch seine Verurteilung "diskriminiert" werde. Somit sind
14 jährige Freiwild durch Erwachsene geworden, sofern sie in den Sexualkontakt
"einwilligen." Die "Einwilligung" kann sich ein Erwachsener durch Verführung holen
und wenn der oder die Betörte mitspielt, dann liegt automatisch ein "gegenseitiges
Einvernehmen" vor. Einer geschützte Atmosphäre für 14jährige wird damit eine Absage
erteilt und die Pädophilen sind dem ganz legalen Kindesmißbrauch einen großen Schritt
näher gekommen. Wie immer wird die Unmenschlichkeit human begründet!
Was würde Jesus Christus dazu sagen:
"Wehe der Welt mit ihrer Verführung! Es muß zwar Verführung geben; doch wehe dem Menschen,
der sie verschuldet.
Wenn dich deine Hand oder dein Fuß zum Bösen verführt, dann hau sie ab und wirf sie weg! Es
ist besser für dich, verstümmelt oder lahm in das Leben zu gelangen, als mit zwei Händen und
zwei Füßen in das ewige Feuer geworfen zu werden.
9 Und wenn dich dein Auge zum Bösen verführt, dann reiß es aus
und wirf es weg! Es ist besser für dich, einäugig in das Leben zu
gelangen, als mit zwei Augen in das Feuer der Hölle geworfen zu werden.
10 Hütet euch davor, einen von diesen Kleinen zu verachten! Denn ich sage euch:
Ihre Engel im Himmel sehen stets das Angesicht meines himmlischen Vaters."
Matthäus 17, Neues Testament
Der bekannte Nacktläufer von Freiburg, Peter Niehenke, nennt
dieses Urteil einen "großen Hoffnungsschimmer" und schreibt folgendes in seine Homepage,
www.waldfkk.de:
«Der erste offiziell von Amnesty International adoptierte Gewissensgefangene
Österreichs seit Jahrzehnten wurde von höchster Stelle rehabilitiert. Mit seinem
gestern bekannt gegebenen Urteil im Fall F.L. gegen Österreich hat der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte Österreich neuerlich wegen der jahrelangen strafrechtlichen
Verfolgung homo- und bisexueller Männer verurteilt. Die Aufhebung des § 209 ändere nichts
daran, dass die nach dem antihomosexuellen Sonderstrafgesetz Verurteilten nach wie vor
Opfer sind. Die Republik Österreich muß dem 2001 inhaftierten Gewissensgefangenen, dessen
Verurteilung noch Monate nach der Aufhebung des § 209 bestätigt wurde und dessen
Begnadigung beharrlich verweigert wurde, nun EUR 30.500,-- Schadenersatz zahlen.
Das Strafverfahren gegen den ersten von Amnesty International adoptierten Gewissensgefangenen
Österreichs erregte seinerzeit in Österreich großes Aufsehen.
Der 37jährige Angeklagte wurde im Frühjahr 2001 ausschließlich deshalb in
Untersuchungshaft genommen, weil er mit 14 bis 18jährigen Jugendlichen einverständliche
intime Kontakte hatte. Der damalige Journalrichter des Landesgerichtes für Strafsachen
Wien titulierte ihn im Haftbefehl sogar als „hemmungslosen Triebtäter“. "Vier Freunde in
sechs Jahren in Ihrem Alter! Bei Heterosexuellen würde man sagen: Ein armer Teufel", machte
sich später der Verhandlungsrichter Dr. Schrammel in seiner Urteilsbegründung am 15. Jänner
2002 über diese Bezeichnung geradezu lustig.
Im Sommer 2001 hatte dieser Richter Aufsehen erregt, als er das Verfahren nach
dem anti-homosexuellen Sonderstrafgesetz § 209 StGB gegen Zahlung einer Geldbuße
(„Diversion“) erledigt hatte. Das Oberlandesgericht Wien hob seine Entscheidung einige
Monate später jedoch auf und zwang ihn so zur Verurteilung des Gewissensgefangenen.
In seiner zweiten Entscheidung wiederholte Richter Dr. Schrammel dann seine Feststellung vom
Sommer 2001, daß der Angeklagte so „rücksichtsvoll und einfühlsam“ mit seinen Partnern
umgegangen ist, wie er sich „das bei manchen Heterosexuellen wünschen“ würde, „die am
Monatsersten auf die ehelichen Pflichten pochen und sich einen Schmarren darum kümmern,
was der Partner will“. Er zitierte aus den Akten Aussagen der Jugendlichen, in denen sie
ihr Unverständnis über die Verfolgung ihres Freundes bekundeten, der „immer so lieb“ zu
ihnen gewesen ist, und weigerte sich ausdrücklich, sie als „Opfer“ zu bezeichnen.
Daher machte Richter Schrammel vom außerordentlichen Milderungsrecht Gebrauch und
verhängte drei Monate bedingter Freiheitsstrafe; denn eigentlich sah der Strafrahmen
für das „Sexualverbrechen“ des § 209 sechs Monate bis fünf Jahre Haft vor. "Das ist
genau so wie bei einer Vergewaltigung, wo eine Frau traumatisiert wird", gab der Richter
kopfschüttelnd zu bedenken. „Ich bin halt an das Gesetz gebunden“, erklärte er.
Das Oberlandesgericht Wien bestätigte noch fünf Monate nach Aufhebung des § 209 die Verurteilung
des Gewissensgefangenen und verweigerte auch dann noch eine Verfahrenseinstellung („Diversion“),
weil der Mann, so die Senatspräsidentin damals zum Angeklagten, durch die Kontakte mit den
(14- bis 18jährigen!) „Kindern“ „schwere Schuld“ auf sich geladen habe. Auch Justizminister
Böhmdorfer weigerte sich trotz Aufhebung des § 209, den Gewissensgefangenen dem
Bundespräsidenten zur Begnadigung vorzuschlagen.
Erst vor dem Menschenrechtsgerichtshof kam Österreichs erster Gewissensgefangener nun zu
seinem Recht.
Bisher fast EUR 200.000,-- Schadenersatz
Die Diskriminierung von Homo- und Bisexuellen qualifizierte das in Menschenrechtfragen
höchste Gericht Europas als ebenso schwerwiegend wie Diskriminierungen auf Grund von Rasse,
Herkunft, Hautfarbe oder des Geschlechts. Dabei stellten die Straßburger Richter auch
ausdrücklich fest, daß die Aufhebung des § 209 an dieser Diskriminierung nichts geändert
hat, weil Österreich nie anerkannt hat, dass § 209 und die darauf gegründete Verfolgung
homo- und bisexueller Männer eine Menschenrechtsverletzung war und die Opfer nicht entschädigt
hat. Auch der Verfassungsgerichtshof habe die Verstöße gegen die Europäische
Menschenrechtskonvention weder anerkannt noch bereinigt.
Die Republik Österreich muß dem Gewissensgefangenen nun EUR 30.500,-- Schadenersatz zahlen.
An Beitrag zu den Anwaltskosten als auch an Ersatz für die Belastungen durch das Strafverfahren,
insb. durch das an die Öffentlichkeit Zerren intimster Details seines Privatlebens; und für
die zwei Wochen Untersuchungshaft. Die Verfahren waren für den Gewissengefangenen schwer
erschütternde Ereignisse in seinem Leben mit nach wie vor erheblichen emotionalen und
psychischen Folgen, so die Richter.
Insgesamt musste die Republik den bislang sechs erfolgreichen §209-Beschwerdeführern fast
EUR 200.000,-- Schadenersatzzahlungen leisten. Derzeit sind vor dem Menschenrechtsgerichtshof
noch weitere sechs Beschwerden von Opfern des § 209 anhängig.
Zwei Klassen von Opfern
Die Plattform gegen § 209 fordert nun die rasche und vollständige Entschädigung und
Rehabilitierung aller Opfer des § 209. Trotz Aufhebung des § 209 im August 2002 erfolgte
nicht nur keine Entschädigung der zahlreichen Opfer sondern sind ihre Verurteilungen nach
wie vor im österreichweiten Strafregister vorgemerkt. Begnadigungen werden beharrlich
verweigert.
Der erfolgreiche Beschwerdeführer kann nun mit dem Urteil aus Straßburg in Österreich die
Erneuerung seines Strafverfahren und die Aufhebung seines Urteils erreichen. Eine derartige
Rehabilitierung können aber nur jene Opfer des § 209 erlangen, die sich an den Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte gewandt haben. Alle die das nicht getan haben, bleiben auf Jahre
hinweg wegen eines Sexualdeliktes vorbestraft und erhalten keinerlei Wiedergutmachung, weder
für den seelischen Schmerz noch für ihre Verteidigungskosten und die (vielfach erfolgte)
Vernichtung ihrer bürgerlichen Existenz.
„Wir rufen die Bundesregierung auf, ihre Starrköpfigkeit aufzugeben, endlich zu handeln
und die Opfer des § 209 rasch zu entschädigen und zu rehabilitieren“, sagt Dr. Helmut
Graupner, Sprecher der Plattform gegen § 209 und Anwalt der beiden Beschwerdeführer,
„Es darf nicht sein, dass jene, die zu schwach waren, um sich erfolgreich zu wehren,
nun als Opfer zweiter Klasse noch einmal unter die Räder kommen“. Plattform gegen § 209,
4.2.2005 (mc)»
--modified by Peter at Tue, Feb 15, 2005, 01:21:54" >br>
Es ist teuflisch 14jährige den Verführungskünsten Erwachsener preiszugeben!
Kinder erahnen nicht die Größe des Verrates durch den Mißbrauch! Wenn der
Staat, bzw. der Riesenkoloß EU,00 solchen Tätern Rückendeckung bietet, dann kann
ein halbwegs moralischer Mensch kein Freund der EU sein. Wo hat es das
im Buch der Geschichte jemals gegeben, daß Kinderschänder Rückendeckung
durch ein Imperium erhielten!?