Todesurteil Kiefer Gaumenspalte

Im Jahre 2000 fanden in Deutschland 2097 Spätabtreibungen statt. (Siehe Fcus, 23/2001, Seite 11) Laut § 218 kann bis zur Geburt abgetrieben werden, wenn die Austragung des Babys als "Unzumutbar" gilt. "Unzumutbarkeit liegt schon dann vor, wenn der Arzt bei der Fruchtwasseruntersuchung z.B. eine "Kiefer-Gaumenspalte" vermutet. Eine Kiefer-Gaumenspalte bedeutet oft das Todesurteil für ein Kind, zumal die Ärzte die Frauen auf die Möglichkeit zur Abtreibung hinweisen müssen, ohne - wie es der Gesetzgeber vorschreibt - dazu zu raten. Sehr raffiniert!

Schon kleine Behinderungen sind wegen unwürdiger Gesetze das Todesurteil für unschuldiges Leben! Der Fluch der 68er:

Der Oberste Gerichtshof der USA hat 1973 die Freigabe der Abtreibung bis zu Geburt damit begründet, daß das ungeborene Kind keine Person im vollen Sinne sei.

Schauen sie mal im Internet nach was die "Humanistische Union" alles unter Humanität versteht. Dazu gehört z.B. das Recht auf Abtreibung bis zur Geburt, das Recht auf Drogen, das Recht auf Pornografie usw. usf. Es handelt sich zweifellos um eine teuflische Humanität, die sich gegen die schützende und menschenfreundliche Ordnung Gottes stellt, aber das übersieht man voll, weil soviel von Humanität gesprochen wird. Vorsicht bei humanistischen Vereinigungen, sie richten sich meist ganz und gar gegen das Wirken Gottes.