Todesurteil Kiefer Gaumenspalte
Im Jahre 2000 fanden in Deutschland 2097 Spätabtreibungen statt.
(Siehe Fcus, 23/2001, Seite 11)
Laut § 218 kann bis zur Geburt abgetrieben werden, wenn die Austragung des
Babys als "Unzumutbar" gilt. "Unzumutbarkeit liegt schon dann vor, wenn
der Arzt bei der Fruchtwasseruntersuchung z.B. eine "Kiefer-Gaumenspalte"
vermutet. Eine Kiefer-Gaumenspalte bedeutet oft das Todesurteil für ein
Kind, zumal die Ärzte die Frauen auf die Möglichkeit zur Abtreibung hinweisen
müssen, ohne - wie es der Gesetzgeber vorschreibt - dazu zu raten. Sehr raffiniert!
Schon kleine Behinderungen sind wegen unwürdiger Gesetze das Todesurteil für unschuldiges Leben!
Der Fluch der 68er:
Der
Oberste Gerichtshof der USA hat
1973 die Freigabe der Abtreibung
bis zu Geburt damit begründet,
daß das ungeborene Kind keine
Person im vollen Sinne sei.
Schauen sie mal im Internet nach was die "Humanistische Union"
alles unter Humanität versteht. Dazu gehört z.B. das Recht auf
Abtreibung bis zur Geburt, das Recht auf Drogen, das Recht auf Pornografie
usw. usf. Es handelt sich zweifellos um eine teuflische Humanität, die sich
gegen die schützende und menschenfreundliche Ordnung Gottes
stellt, aber das übersieht man voll, weil soviel von Humanität gesprochen wird.
Vorsicht bei humanistischen Vereinigungen, sie richten sich meist ganz und gar
gegen das Wirken Gottes.