Von wegen Pro Familia

 

Politik

Frankfurter Allgemeine Zeitung, 19.06.2004, Nr. 140, S. 4

 

 

 

 


Kritik an "
Pro Familia"

rieb. FRANKFURT, 18. Juni. Die Beratungsstellen von "
Pro Familia" in Hessen werden möglicherweise die staatliche Anerkennung als Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen verlieren. Der hessische Rechnungshof hat jetzt der Landesregierung empfohlen, den Verein "Pro Familia" nicht mehr zu fördern und den 26 Beratungsstellen in Hessen den Status von Konfliktberatungsstellen im Sinne des Gesetzes zu entziehen. Stein des Anstoßes sind die drei Medizinischen Institute von "Pro Familia", in denen unter anderem Abtreibungen vorgenommen werden. Diese Institute sind nach Ansicht der Landesrechnungshofprüfer organisatorisch und wirtschaftlich nicht genügend von den Beratungsstellen getrennt. Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem Urteil von 1993 eine klare Trennung von Konfliktberatungsstellen und Einrichtungen, zu deren Angeboten Schwangerschaftsabbrüche zählen, verlangt.

Der hessische Fall könnte auch Auswirkungen auf andere Bundesländer haben, in denen "
Pro Familia" neben Beratungsstellen auch Medizinische Zentren oder Institute unterhält. Dies ist der Fall in Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Bremen und Hamburg. Die Kritik des Rechnungshofes Hessen an "Pro Familia" bezieht sich auch auf das Finanzgebaren der Organisation. Der Landesverband habe in den Jahren 2001 und 2002 entgegen den Vorgaben des Sozialministeriums bei sexualpädagogischen Gruppenveranstaltungen knapp 2000 Beratungsfälle zuviel abgerechnet.


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Titelseite Rhein-Main-Zeitung

Frankfurter Allgemeine Zeitung, 19.06.2004, Nr. 140, S. 61



Ministerium prüft "
Pro Familia"
Auch Medizinisches Zentrum in Mainz nimmt Abtreibungen vor

rieb. FRANKFURT. Im Falle "
Pro Familia" ist das hessische Sozialministerium noch nicht zu einem Urteil gekommen. Man prüfe die Vorwürfe des Landesrechnungshofes, wonach die Beratungseinrichtungen von "Pro Familia" und die drei Medizinischen Institute in Rüsselsheim, Gießen und Kassel organisatorisch und wirtschaftlich nicht ausreichend getrennt seien, sagte die Ministeriumssprecherin auf Anfrage.

Ferner gehe man dem Vorwurf nach, daß "
Pro Familia" knapp 2000 Beratungen zuviel abgerechnet habe. Das Ministerium bestätigte, daß die gestern in dieser Zeitung genannten Fakten im Bericht der Landesrechnungsprüfer enthalten seien. Die Prüfer hatten dem Ministerium geraten, den 26 "Pro Familia"-Beratungseinrichtungen ihren Status als Schwangerschafts-Konfliktberatungsstellen abzuerkennen und 98 000 Euro zurückzufordern. Die Ministeriumssprecherin gab an, man habe dem Rechnungshof versprochen, innerhalb zweier Monate eine Stellungnahme zu schicken. Dessen Bericht sei am 11. März eingegangen.

Ins Blickfeld der Kritiker könnte auch das Medizinische Zentrum von "
Pro Familia" in Mainz geraten, wo wie in den hessischen Instituten Abtreibungen vorgenommen werden. In Mainz befinden sich die "Pro Familia"-Beratungsstelle und das Medizinische Zentrum in einem Haus. Die Einrichtungen sind laut Gisela Hilgefort, Leiterin des Zentrums, vor kurzem von den Behörden geprüft worden. Es habe nur kleinere Beanstandungen gegeben.


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Titelseite Rhein-Main-Zeitung

Frankfurter Allgemeine Zeitung, 18.06.2004, Nr. 139, S. 51



Rechnungshof übt Kritik an "
Pro Familia"
Landesregierung soll Beratungsstellen Anerkennung entziehen

rieb. FRANKFURT. Der hessische Rechnungshof hat der Landesregierung empfohlen, den Verein "
Pro Familia" nicht mehr zu fördern und den Beratungsstellen der Organisation die Anerkennung als Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen zu entziehen. "Pro Familia" unterhält 26 Beratungsstellen in Hessen, die im Sinne des "Schwangerschaftskonfliktgesetzes" Frauen bei ungewollten Schwangerschaften beraten und gegebenenfalls die für eine Abtreibung notwendige Bescheinigung einer Konfliktsituation ausstellen dürfen. Ferner fordern die Rechnungsprüfer in Darmstadt die Landesregierung auf, vom hessischen Landesverband "Pro Familia" 98 000 Euro zurückzufordern, die die Organisation zuviel abgerechnet habe.

Man habe von Juni bis November 2003 die Verwendung der Zuwendungen des hessischen Sozialministeriums an "
Pro Familia" untersucht, heißt es in einem dieser Zeitung vorliegenden Bericht des Rechnungshofes. Als ein wesentliches Ergebnis stellten die Prüfer fest, daß in den drei Medizinischen Instituten von "Pro Familia" Abtreibungen vorgenommen würden. Solange die "Pro Familia"-Vereine ambulante Schwangerschaftsabbrüche anböten oder nicht für eine hinreichende Trennung von Beratungsstellen und Medizinischen Instituten sorgten, solle das Sozialministerium deren Anerkennung als Konfliktberatungsstellen widerrufen und die Förderung einstellen, raten die Prüfer.

Laut Schwangerschaftskonfliktberatungsgesetz dient eine Beratung dem Schutz des ungeborenen Lebens. Die Beratungsstellen haben ihre Gespräche "ergebnisoffen" zu führen, dürfen also schwangere Frauen nicht zu einer Entscheidung drängen. Dies scheint den Rechnungshofprüfern offenbar nicht richtig gewährleistet, wenn "
Pro Familia" neben den Beratungsstellen auch drei Tageskliniken unterhält, in denen Abtreibungen vorgenommen würden.

Das Ministerium wollte sich zu dem Vorgang vorläufig nicht äußern, die Angelegenheit werde geprüft, hieß es. Auch der Rechnungshof verweigerte eine Stellungnahme mit der Begründung, das Verfahren sei noch nicht abgeschlossen, weshalb man sich aus rechtlichen Gründen nicht äußern dürfe. Dagegen widersprach die Geschäftsführerin des hessischen Landesverbandes von "
Pro Familia", Brigitte Fuchs, dem Vorwurf des Rechnungshofes, die 26 Beratungsstellen ihres Verbandes und die drei Medizinischen Institute in Gießen, Rüsselsheim und Kassel seien organisatorisch und wirtschaftlich nicht hinreichend getrennt. Die Institute, in denen Schwangerschaftsabbrüche und Sterilisationen vorgenommen sowie Spiralen eingesetzt würden, seien von den Beratungsstellen organisatorisch und finanziell unabhängig. Sie erhielten auch von der Landesregierung keine Zuschüsse, sondern trügen sich über die Abrechnungen.

Den Vorwurf des Rechnungshofes, der Landesverband habe 2001 und 2002 entgegen den Vorgaben des Sozialministeriums 1993 Beratungsfälle zuviel für sexualpädagogische Gruppenveranstaltungen abgerechnet, kann Fuchs nicht nachvollziehen. Ihr sei von überhöhten Abrechnungen jedenfalls nichts bekannt. Allerdings liegt "
Pro Familia" laut Fuchs noch nicht der Bericht des Rechnungshofes vor. Der Landesverband sei auch nicht in der Lage, 98 000 Euro zurückzuzahlen, dies würde ihn ruinieren, gab Fuchs an. Ohnehin könne man wegen der von der Landesregierung im Rahmen des Sparprogramms "Operation Sichere Zukunft" vorgenommenen Streichung der Zuschüsse von 95 000 Euro auf Null nur noch einen Notbetrieb aufrechterhalten. Von drei Mitarbeiterinnen in der Geschäftsstelle hätten zwei gekündigt werden müssen.

Der Landesverband hat 2001 Fördermittel des Landes in Höhe von 190 000 Euro, 2002 von 83 000 Euro, 2003 von 95 000 Euro und in diesem Jahr keinen Zuschuß mehr erhalten. Geschäftsführerin Fuchs verwies auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig, dem zufolge die Finanzierung der Schwangerschaftskonfliktberatung neu geregelt werden und möglichst die Länder damit beauftragt werden sollen. Diese sollten 80 Prozent der Beratungskosten übernehmen.


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Und hier noch eine Stellungnahme von "Pro Familia" (aus profa.de):

pro familia weist Vorwürfe entschieden zurück

In der Presse wurden unter Bezugnahme auf einen Bericht des Landesrechnungshofes (LRH) Vorwürfe erhoben, ohne dass irgendwelche Tatsachen klar sind.

Der Bericht des LRH über die Prüfung, die in der zweiten Jahreshälfte des Jahres 2003 stattgefunden hat, liegt uns weder als Ganzes noch in Teilen vor. Das Ministerium hat uns bisher nicht zu einer Stellungnahme zu dem Bericht aufgefordert. Durch dieses unkorrekte Verfahren sehen wir uns statt dessen einer politischen Kampagne und Vorverurteilung ausgesetzt. Es besteht eventuell ein Zusammenhang damit, dass pro familia - wie andere Träger in der Schwangerschaftskonfliktberatung auch - aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2003 erhebliche finanzielle Forderungen an das Land hat und das Land im Gegensatz zu anderen Bundesländern das Urteil bisher nicht umgesetzt hat.

Der LRH Bericht soll zwei Kritikpunkte enthalten, nämlich den der nicht ergebnisoffenen Beratung und den einer fehlerhaften Erfassung der Beratungsfälle.

pro familia führt seit über 25 Jahren Schwangerschaftskonfliktberatungen durch. In drei Städten bestehen medizinischen Einrichtungen, in denen Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden. Diese medizinischen Einrichtungen sind von den Beratungsstellen organisatorisch und wirtschaftlich getrennt. Alle Beratungsstellen haben regelmäßig Anerkennungen der Regierungspräsidenten erhalten. Der Vorwurf pro familia würde eine nicht ergebnisoffene Beratung durchführen ist nicht zutreffend. Die Prüfung des LRH verlief zunächst nicht konfliktfrei. Es kam zu einer Auseinandersetzung zwischen dem LRH und pro familia über die Herausgabe von persönlichen Daten der Klientinnen. pro familia war zum Schutz der Klientinnen nicht bereit, die persönlichen Daten der Frauen in der vom Rechnungshof geforderten Weise herauszugeben. Die MitarbeiterInnen von pro familia und besonders auch die Ärztinnen haben sich zu Recht darauf berufen, dass diese Daten unter ihre Schweigepflicht fallen. In den pro familia Beratungsstellen werden jährlich weit über 10.000 Schwangerschaftskonfliktberatungen durchgeführt, in den medizinischen Einrichtungen dagegen rund 1.700 Schwangerschafts-abbrüche vorgenommen

Pro familia Hessen – Seite 2/2 Pressemitteilung vom 19.06.04 "pro familia weist Vorwürfe entschieden zurück"

Zu der angeblichen Aufforderung des Rechnungshofes, dass das Land 98.000.--Euro zurückfordern soll, können wir erst Stellung nehmen, wenn wir den Bericht vorliegen haben. Alle Abrechnungen wurden im Einvernehmen mit dem Ministerium vorgenommen und wir haben uns an die Vorgaben des Ministeriums gehalten haben. Aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungs-gerichts ist das Ministerium auch hier in der Pflicht neu zu regeln und klare Vorgaben zu machen. Das heißt eine Berufung auf eine unrichtige Abrechnung wird pauschal erhoben und entbehrt jeder Grundlage.

Wir fordern deshalb die unverzügliche Umsetzung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts, damit wir nicht länger finanziell hingehalten werden und um endlich Rechtssicherheit herzustellen. Mit unserer Forderung nach Umsetzung des Urteils und Verabschiedung klarer Richtlinien unter Beteiligung der Träger stehen wir nicht allein, dies ist auch eine Forderung der Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen.

Wir müssen davon ausgehen, dass diese Kampagne auch auf eine Rufschädigung und die Verunsicherung unserer MitarbeiterInnen und KooperationspartnerInnen zielt.

Wir haben unverzüglich über das zuständige Regierungspräsidium Kassel den uns betreffenden Bericht angefordert und fordern die Landesregierung nachdrücklich auf, uns den Bericht zukommen zu lassen, damit wir in die Lage versetzt werden, die Vorwürfe richtig zu stellen.

Frankfurt am Main, 19. Juni 2004

pro familia, Deutsche Gesellschaft für Familienplanung, Sexualpädagogik und Sexualberatung, Landesverband Hessen e.V.

Palmengartenstrasse 14, 60325 Frankfurt am Main; Telefon: 069 / 447061; Fax: 069 / 49 36 12

Kontakt: Brigitte Fuchs, Landesgeschäftsführerin