Vorsicht!
"Humanistische Union"
Wenn Humanisten reden, dann reden sie meist sehr klug und scheinbar sehr menschlich und wollen unseres Erachtens doch nur das Unmenschliche im Gewande der Menschlichkeit. Am Beispiel der "Humanistischen Union", denen so viele Politiker, Künstler, Literaturfürsten, usw. angehören, läßt sich ersehen in was für einer furchtbaren geistigen Verseuchung dieses Land steckt. Freigabe von Haschisch, Abtreibung , Sterbehilfe, früher auch: Freigabe der Kindersexualität, starke Reduzierung der Polizeikräfte Deutschlands, Masseneinwanderung, Kampf gegen das Christentum, Gleichstellung Homosexuelle und Ehe ... Es ist erschreckend auf was für Forderungen der Humanistischen Union man doch Imternet stößt. Geben Sie bitte selber mal in Ihrer Suchmaschine Humanistische Union ein. Sie bauen wahrhaftig am Gegenparadies zu Gottes Gerechtigkeit und Liebe und das kann nur die Hölle auf Erden und der Weg dahin sein. Kein geringerer als Helmut Kentler sitzt im Beirat der Humanistischen Union, ein Mann der für das Erscheinen des Kultaufklärungsbuches der 68er, "Zeig mal", verantwortlich zeichnet in dem ohne wenn und aber klar gemacht wird, daß der Sex zwischen Erwachsenen und Kindern bei sogenannter Einvernehmlichkeit ok sein könne. Auch Rüdiger Lautmann, der mit seinem unseligen buch "Die Lust am Kind", den Sex zwischen Kindern und Erwachsenen verharmloste, findet sich im Beirat der Humanistischen Union wieder. Solche "Experten" werden übrigens oft für Gutachten herangezogen!
Die humanistische Union ist unbedingt für Sterbehilfe. Sie ignoriert die Tatsache, daß eine frühzeitige Willenskundgebung der Menschen, das eigene Leben bei zu großem und unheilbarem Leiden zu beenden, zur Folge hat, daß sie sich damit selber entmündigen und anderen die Möglichkeit bieten ihr Leben "sozialverträglich frühabsterben" zu lassen. Sind nicht alle Alten im Altersheim irgendwie unheilbar krank und erwecken sie nicht alle irgendwie den Eindruck sterben zu wollen? Was für eine unheimliche Naivität das eigene Leben in die Hände anderer zu legen und ihnen den schriftlichen Auftrag zu geben es es bei Bedarf abzuschalten. Das besondere Markenzeichen sogenannter Humanisten ist die unbedingte Gottlosigkeit und demzufolge den Tod im Namen des Lebens zu kultivieren und damit das Leben immer stärker in den Schatten des Todes zu stellen. Man wird von Humanisten niemals den Ausspruch hören: Schützt die ungeborenen!, sie werden im gegenteil den Tod der Ungeborenen fordern, wenn dies im Wunsche der Eltern, des Staates und der Krankenkassen liegt. Wehe dem Ungeborenen das der Ideologie der Humanisten zum Opfer fällt!
Bereits früh wurde von Mitgliedern der Humanistische Union auf Spezialgebieten eigene Organisationen gegründet, insbesondere für Juristen, Psychoanalytiker, Homosexuelle. Daneben gibt es heute zahlreiche Organisationen und Initiativen, denen die Humanistische Union sich besonders verbunden fühlt, z. B. im Datenschutz und bei Juristinnen und Juristen. Bürgerrechtspositionen finden Gehör bei Rechtspolitikern, aber auch im parlamentarischen Bereich, insbesondere bei Grünen und Sozialdemokraten.
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Diskussionsbeitrag
eines Kritikers der Humaistischen Union:Über Wochen und Monate erschien auf meine Internetabfrage zum Stichwort "Humanistische" "Keine passenden Artikel gefunden". Das heißt von der HU ist nichts in den Zeitungen zu lesen. Als ich dann am 16. November 1999 in der Berliner Zeitung fündig wurde, stimmte mich das auch nicht froher. Eine Freigabe der Pornografie und aller freiwilligen sexuellen Handlungen hat die HUMANISTISCHE UNION gefordert." Am 13. Dezember 1999 vertrat Herr Hanke als "Bundesvorstand der HUMANISTISCHEN UNION" die Pro-Pornografie-Position im selben Blatt.
Das wirft eine Reihe von Fragen auf:
1. Wann wurde von welchem Gremium die "Freigabe der Pornografie und aller freiwilligen sexuellen Handlungen" als HU-Position festgestellt? Handelt es sich um einen Beschluß des Bundesvorstands? Das könnte das Protokoll der Bundesvorstands-Sitzung vom 14. November 1999 vermuten lassen, wo von einer Besprechung der "aktuellen Pressemitteilung" zur Tagung "Pornografie und Jugendschutz" die Rede ist.
2. Für welche Pornografie wünscht Herr Hanke beziehungsweise "die HUMANISTISCHE UNION" eine Freigabe? Gelegentliche Blicke auf Zeitschriftenstände und Besuche einer Videothek sowie manche anderen Erfahrungen hatten mich in dem Glauben leben lassen, es sei so ziemlich alles legal käuflich zu erwerben, was sich auf diesem Gebiet denken läßt. Ich wüßte gern präzise, wo das Grundrecht auf Pornografie mit Füßen getreten wird.
3. Herr Hanke beruft sich auf "wissenschaftliche Untersuchungen". Daß ich sie nicht kenne, mag an mir liegen. Ich wage aber zu bezweifeln, daß eine seriöse Untersuchung in dieser Pauschalität und Monokausalität den Zusammenhang Freigabe von Pornografie = Rückgang von Vergewaltigungen behauptet, wie das von Herrn Hanke dargestellt wird, schon allein weil Vergewaltigung weit weniger die aggressive Variante von Sexualität als vielmehr die sexuelle Form von Aggression ist. Ich kenne allerdings eine ganze Reihe von Arbeiten zur Therapie mit Sexualstraftätern (zum Beispiel von Lorenz Böllinger und Hartwig Lohse), die jeder und jedem deutlich machen müßten, wie verfehlt bei dieser Thematik einfache Antworten und Kausalitäten sind, heißen sie nun "Schwanz ab" oder "Schuld ist nur die Sexualunterdrückung". Es ist mir auch kein Therapieansatz für Sexualstraftäter bekannt, bei dem diesen Pornos gezeigt würden, um die Rückfallgefahr zu senken - was ja eine einfache und billige Methode wäre, wenn die These von Herrn Hanke stimmen würde.
4. Seit sich herumgesprochen hat, daß auch Wissenschaft interessengeleitet ist, hat der Spruch "Die Wissenschaft hat festgestellt ..." beträchtlich an Glanz eingebüßt. Bei dem der Pornografiefreigabe durchaus vergleichbaren Thema "Gewaltdarstellung" brachten die VertreterInnen der "Dampfkesseltheorie" wissenschaftliche Untersuchungsergebnisse, daß Gewaltfilme die Aggressionen abbauen, VertreterInnen der "Lernen-am-Modell"-Theorie verwiesen auf gegenteilige Untersuchungsergebnisse. Muß ich damit rechnen, daß sich die HU demnächst in Verteidigung der "Freiheit" und mit Berufung auf wissenschaftliche Untersuchungen für mehr Gewaltdarstellungen in den Medien einsetzt?
5. Genauso undifferenziert wie die Forderung nach Freigabe "der" Pornografie ist die Aussage, "natürlich" würde man generelle Straffreiheit nur für freiwillige sexuelle Handlungen fordern. Gunter Schmidt, gewiß der Sexualfeindlichkeit nicht verdächtig, hat in seinem Aufsatz "Über die Tragik pädophiler Männer" dieses Problem der - scheinbaren - Freiwilligkeit in sexuellen Beziehungen von Kindern mit Erwachsenen mit der gebotenen Sorgfalt und Unaufgeregtheit dargelegt (Zeitschrift für Sexualforschung 2/1999 S.132 - 139). Die einfache Aussage "der/die macht das ja freiwillig" geht nur zu oft an der Wahrheit vorbei.
Wenn das so einfach wäre mit der Freiwilligkeit - sogar mit der subjektiv so empfundenen - könnte man sich zum Beispiel Überlegungen sparen, wie "freiwillig" die freiwillig geleisteten unbezahlten Überstunden sind, die inzwischen ganz selbstverständlich erwartet werden. Wie "freiwillig" ist Kinderarbeit in Entwicklungsländern? Wie "freiwillig" tragen Frauen im Iran den Tschador? Wie ist das, wenn die Arbeiter-Innen in Atomkraftwerken für den Erhalt ihres Arbeitsplatzes streiken und die VerbraucherInnen im Bewußtsein ihrer kommerziellen Freiheit den Stromlieferanten wählen, der dank Atomstrom am billigsten ist? Wenn der Bauer "freiwillig" gentechnisch verändertes Saatgut anbaut und der Verbraucher "freiwillig" gentechnisch veränderte Lebensmittel ißt, weil man ja schließlich nicht die "Kommerzialisierung fast aller Lebensbereiche" ausblenden darf, wie Herr Hanke meint?
Woher nimmt die HU das Recht, gegen Lauschangriff; gegen Ausweitung der Rechte der Polizei zu kämpfen, wenn die Mehrheit der Bevölkerung diese Maßnahmen nicht nur völlig "freiwillig" hinnimmt, sondern sie sogar befürwortet? Weg mit Einschränkungen für Parteispenden! Denn mit dem Vorwurf illegaler Spendenpraxis kann man mißliebige Politiker ausschalten! Ist das die Logik von Herrn Hanke, wenn er argumentiert: Weg mit Einschränkungen für Pornografie, denn mit dem Pornographievorwurf kann man "politisch mißliebige Äußerungen" unterdrücken?
"Für den Bürgerrechtler" schließt sich laut Bundesvorstands-Mitglied Hanke damit "der Kreis". Für die Bürgerrechtlerin könnte sich allerdings die Frage stellen - und zwar keineswegs nur wegen des antifeministischen Zungenschlags der Veröffentlichung in der Berliner Zeitung - , in was für einen Kreis sie da als HU-Mitglied geraten ist.
Im Moment bereite ich eine Veranstaltung zur Kriminalitätsprävention bei Jugendlichen vor. Als Mitveranstalter konnte ich den Kinderschutzbund gewinnen. Ich bin nur froh, daß Berlin weit ist und die Berliner Zeitung hier nicht gelesen wird. Ich wäre ausgesprochen dankbar; wenn ich von dieser Sorte unterstützender Pressearbeit verschont bliebe. Es ist mir klar, daß man mit Pornografie leichter in die Zeitung kommt als mit spröderen Themen. Es ist mir auch klar; daß in einer Zeitung eine differenzierte Argumentation zwangsläufig verkürzt wird. Aber genau das sollte anderen Leuten, insbesondere dem für die Pressearbeit zuständigen Bundesvorstands-Mitglied auch bewußt sein. Genauso, wie bewußt sein müßte; welcher Personenkreis von dergleichen griffig formulierten Forderungen angesprochen wird und welche man damit irritiert. Ich für meine Person verspüre nicht die geringste Neigung, demnächst gefragt zu werden: "Ah, HUMANISTISCHE UNION? Das sind doch die, die sich für Pornografie und Sex mit Kindern stark machen!"
Humanistische Union MITTEILUNGEN Nr. 167, September 1999 Online Ausgabe · Seite 78 bis 82 
Anträge an die Delegiertenkonferenz 1999
{Die Humanistische Union} betrachtet die Grundrechte als unverzichtbare Voraussetzung für eine freie Entfaltung und Selbstbestimmung der Menschen. Als Bürgerrechtsorganisation setzt sie sich u.a ein für
Die HUMANISTISCHE UNION ist die älteste Bürgerrechtsorganisation in der Bundesrepublik. Seit 1961 hat sie sich unter anderem eingesetzt gegen Notstandsgesetze, menschenunwürdige Verhältnisse in Gefängnissen und Psychatrie, § 128, Berufsverbote, Volkszählung, Einschränkung des Asylrechts und den Lauschangriff. Mit Veranstaltungen, Stellungnahmen, Veröffentlichungen und in enger Zusammenarbeit mit anderen Initiativen, engagierten Einzelpersonen und kritischen Fachleuten mischt sie sich ein, wenn Menschen und Bürgerrechte eingeschränkt werden.
Zukunft der Drogenpolitik
[Dezember 2000]
von Dr. Till Müller-Heidelberg, Bundesvorsitzender der HUMANISTISCHEN UNION
1. Zunächst einige Zahlen:
5 Millionen Drogenabhängige in Deutschland (andere sprechen von 20 Millionen), mindestens 150.000 Drogentote in Deutschland im Jahr! Welch immenses persönliches Elend, welch riesiger volkswirtschaftlicher Schaden. Unter den Kosten bricht das Gesundheitssystem zusammen. Wer hätte nicht angesichts dieser viel zu wenig bekannten Zahlen Verständnis für die Notwendigkeit staatlicher Maßnahmen, für die härtesten staatlichen Eingriffe, um diesen untragbaren Zustand einzudämmen.
Nur: Nichts geschieht! Keiner spricht darüber. Denn es handelt sich um die legalen Drogen, die der Staat nicht bekämpft, an denen er sogar verdient.
Die Schätzungen über Alkoholabhängige schwanken zwischen 1 - 10 Millionen. Hinzu kommen 5 - 10 Millionen Nikotinabhängige. Dann 1,4 Millionen Medikamentenabhängige - aber nur ca. 100.000 Abhängige von illegalen Drogen. Wir haben etwa 130.000 Tote allein durch Alkohol und Nikotin - bei etwa 1.500 Toten durch illegale Drogen.
2. Dies bedeutet: Alle Begründungen, warum die heute illegalen Drogen weiterhin verboten bleiben und bekämpft werden müssen, sei es deren Gefährlichkeit für den Einzelnen, für die Gemeinschaft, die Kosten, sind schlicht verlogen. Denn wenn diese Begründungen richtig wären, müßte man doch viel energischer gegen Alkohol, Nikotin und Medikamentenabhängigkeit vorgehen.
Schon das Gebot der Gerechtigkeit zwingt also dazu, entweder den verfassungsrechtlich geschützten freien Entscheidungsraum einer jeden Bürgerin, eines jeden Bürgers zu akzeptieren, ob sie/er sich selbst gefährden will, oder aber, wenn man auf die Gefährlichkeit von Drogen abstellt, dann mit dem Verbot bzw. der Strafbarkeit bei den gefährlichsten Drogen Alkohol und Nikotin anzufangen.
Die größte Verlogenheit ist dabei das Argument von der Einstiegsdroge Haschisch. Schon im Band 24 der BKA-Forschungsreihe "Beschaffungskriminalität Drogenabhängige" von 1991 ist diese Behauptung in das Reich der Fabel verwiesen worden. Haschisch macht nicht süchtig, es gibt keinen einzigen Fall, in dem Haschisch-Genuß zwangsläufig zu Heroin oder anderen Drogen geführt hätte. Die wirklichen "Einstiegsdrogen" sind Nikotin und Alkohol.
3. Nicht nur das Gerechtigkeitsgebot verbietet die Illegalisierung und Strafbarkeit heute illegaler Drogen, sondern auch die Moral: Drogenabhängigkeit bedeutet ja eben die Abhängigkeit der Person, d.h. ihre Krankheit. Sie kann gar nicht anders. Damit ist Drogenabhängigkeit die einzige Krankheit in Deutschland, die nicht mit ärztlicher Hilfe, sondern mit Strafe "behandelt" wird. So wie vor fast 250 Jahren in Lüneburg im Jahr 1762 die letzte Todesstrafe für Tabakraucher ausgesprochen wurde !
4. Die Behauptung, Drogengenuß, Drogenhandel bedrohten uns, die Gesellschaft, ist falsch. Die Illegalität und Strafbarkeit bedroht uns !
Weil illegale Drogen illegal sind, sind sie teuer. Der Erzeugerpreis von Heroin liegt bei unter einem Prozent des Verbraucherpreises. Dies bedeutet, daß ein Drogenabhängiger DM 5.000,-- bis DM 10.000,-- monatlich benötigt, die er kaum in der Tasche hat. Er ist also als Kranker zur sog. mittelbaren Beschaffungskriminalität gezwungen. Durchschnittlich begeht jeder Drogensüchtige pro Jahr 273 Ladendiebstähle, also fast jeden Tag einen, insgesamt pro Jahr 27 Millionen Fälle. Durchschnittlich begeht jeder Drogensüchtige pro Jahr 92 Autoaufbrüche, insgesamt jährlich 1.045.000 Fälle. Durchschnittlich begeht jeder Drogensüchtige pro Jahr 20,5 Wohnungseinbrüche, insgesamt 350.000 Fälle jährlich (alles BKA-Forschungsreihe Band 24, Seite 219, 346, 340). Zwischen 30 - 50 % aller Fälle von Wohnungseinbruch, von Handtaschenraub, von Diebstahl aus oder von Autos, also der Delikte, die die breite Bevölkerung wirklich betreffen, gehen auf das Konto der mittelbaren Beschaffungskriminalität von Drogensüchtigen.
Das heißt: Mit der Legalisierung heute illegaler Drogen fallen die Preise in sich zusammen, da es keinen Schwarzmarkt mehr geben muß und das strafrechtliche Risiko nicht bezahlt werden muß. Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger steigt drastisch, da die Drogenabhängigen nicht mehr in die Illegalität getrieben werden. Das Hauptbetätigungsfeld der sog. Organisierten Kriminalität fällt ersatzlos weg mangels Gewinnspanne. Die OK bricht zusammen. Originalton des Polizeichefs von Bochum, Wenner: "Die Drogenbekämpfungspolitik ist das größte Förderprogramm, das die OK je erlebt hat, eigentlich die staatliche Erfindung des perpetuum mobile für die OK."
5. Die Zukunft der Drogenpolitik kann folglich nur in der Legalisierung liegen - wie die Legalisierung anderer gefährlicher Produkte wie etwa Alkohol/Medikamente/Nikotin. Das heißt Verkaufsbeschränkung etwa auf Volljährige, evtl. nur in Apotheken.
Die Befürchtung einer Ausweitung von Drogenabhängigen ist unbegründet. Die Beispiele der Prohibition der Drogen Alkohol und Nikotin in USA und Skandinavien haben gezeigt: Nur die staatliche Illegalisierung/Verknappung/Strafbarkeit schafft den Schwarzmarkt, schafft die Mafia, schafft Verelendung. Die Legalisierung läßt die verbrecherischen Strukturen zusammenbrechen und es gibt hinterher nicht mehr Abhängige als vorher.
Der schweizerische Versuch der staatlich kontrollierten Heroinabgabe beweist die positiven Folgen (Prof. Adams in Zeitschrift für Rechtspolitik 1997, 52 ff.): Bereits nach einem halben Jahr war (immer im Gegensatz zu vorher) kaum noch jemand obdachlos, die Arbeitsfähigkeit war von knapp 29 % auf 50 % gestiegen, gegenüber vorher 53 % hatten jetzt nur noch 13 % Einkünfte aus lillegalen Quellen, die Straftaten hatten um 60 % abgenommen, Prostitution als Erwerbsquelle der beteiligten Frauen war fast auf ein Viertel gesunken, der Gesundheitszustand der Beteiligten war drastisch verbessert.
6. Zusammenfassung:
Gerechtigkeit, Moral, Gesundheits- wie auch Kriminalitätspolitik zwingen zur Legalisierung heute illegaler Drogen.
Dieses Referat wurde auf einer Veranstaltung des Ortsverbandes Düsseldorf der HUMANISTISCHEN UNION am 12. Dezember 2000 gehalten
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Marburg, 08.08.1997
Presseerklärung 2/97:
Mit Erleichterung hat die Humanistische Union die Einstellung des Gerichtsverfahrens gegen den ehemaligen Marburger ASTA-Vorsitzenden Stefan Mielchen wegen einer Demonstration gegen den Fuldaer Erzbischof Johannes Dyba zur Kenntnis genommen. Die Humanistische Union unterstützt Mielchens Forderung nach Toleranz gegenüber Homosexuellen, AIDS-Kranken und Frauen, die sich zu einer Abtreibung bekennen.Intolerant ist nach Auffassung des HU-Ortsverbandes Marburg vielmehr ein Groß teil der katholischen Kirche, welcher staatlichen Schulzimmern das Kreuz verordnet und gleichzeitig einen Kreuzzug gegen Menschen führt, die in dieser Gesellschaft ohnehin schon an den Rand gedrängt werden. Die Bürgerrechtsorganisation spricht sich bereits seit ihrer Gründung im Jahr 1961 für eine Trennung von Kirche und Staat aus. Dieser im Grundgesetz verankerte Grundsatz wird nach Auffassung des HU-Ortsvorsitzenden Franz-Josef Hanke in der Alltagspraxis häufig zu wenig beachtet.
Umso mehr muß nach seiner Ansicht das ebenfalls verfassungsmäß ig verbriefte Demonstrationsrecht auch gegen Vertreter eines intoleranten katholischen Fundamentalismusgeschützt werden.
"Was wir alle bei anderen Religionen angeprangert haben, das müssen wir auch vor der eigenen Nase kritisieren dürfen", fordert Hanke. "Denn Demokratie ist - wie schon Rosa Luxemburg ausdrückte - auch immer die Freiheit der Andersdenkenden."
Nach Einschätzung des HU-Vorsitzenden konnte das Gericht deshalb auch zu keinem anderen Urteil kommen als einer Einstellung des Verfahrens gegen Stefan Mielchen. Die Kritik an den erzkonservativen Einstellungen des Fuldaer Bischofs teilen nach seiner Wahrnehmung auch viele engagierte Christinnen und Christen, die den Versöhnungsgedanken der Bergpredigt ernst nehmen.
Hanke kündigte an, daß sich der Ortsverband Marburg der Humanistischen Union im Herbst mit christlichem Fundamentalismus kritisch auseinandersetzen will: "Die HU tritt ein für eine tolerante Gesellschaft, in der die Anhänger unterschiedlichster Glaubensrichtungen wie auch Agnostiker und Atheisten einander respektieren.
Kreuzzüge für das Kreuz und gegen Andersgläubige vergiften den gesellschaftlichen Frieden nachhaltig."
Dragan Pavlovic (Pressesprecher)
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Der Vorstand der Humanistischen Union
Reinhard Mokros
, VorsitzenderProf. Dr. Rosemarie Will, stellvertretende Vorsitzende
Professorin für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtstheorie der Humboldt-Universität zu Berlin; Richterin am Verfassungsgericht Brandenburg, SPD-Mitglied, Mitglied der SPD-Grundwertekommission
Ulrich Fuchs,
Ulrich Fuchs, Rechtsanwalt, Miesbach, vormals Regionalverband Südbayern
Irmgard Koll
Dolmetscherin und bis September 2001 Diskussionsredakteurin der Mitteilungen
Dr. Jürgen Kühling
Schwerpunkt: Trennung von Staat und Kirche
bis Anfang 2001 Richter im Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts. Rechtsanwalt in Hamburg
Sophie Rieger
Nürnberg, Architektin, ehemalige Abgeordnete des bayerischen Landtages, vormals Regionalverband Nordbayern
Dr. Fredrik Roggan
Schwerpunkt im Rahmen der HU-Arbeit: Recht der inneren Sicherheit, Mitglied des Bundesvorstandes seit 2001, Rechtsanwalt (Schwerpunkt Strafverteidigung) in Berlin, Publikationen zur Videoüberwachung, Telekommunikationsüberwachung, Schleierfahndung u.a., zuletzt: Handbuch zum Recht der Inneren Sicherheit (Bonn 2003)
Dr. Fredrik Roggan
Schwerpunkt im Rahmen der HU-Arbeit: Recht der inneren Sicherheit, Mitglied des Bundesvorstandes seit 2001, Rechtsanwalt (Schwerpunkt Strafverteidigung) in Berlin, Publikationen zur Videoüberwachung, Telekommunikationsüberwachung, Schleierfahndung u.a., zuletzt: Handbuch zum Recht der Inneren Sicherheit (Bonn 2003)
Nils Leopold, LL.M.
Rechtsinformatiker und Rechtsanwalt, zur Zeit Promotionsvorhaben zur Videoüberwachung
Der Beirat der HU:
Beachten Sie bitte die Namen!!
Prof. Edgar Baeger
Priv.- Doz. Dr. Thea Bauriedl
Prof. Dr. Volker Bialas
Prof. Dr. Lorenz Böllinger
Daniela Dahn
Dr. Dieter Deiseroth
Prof. Dr. Erhard Denninger
Prof. Dr. Helga Einsele
Prof. Carl-Heinz Evers
Prof. Dr. Monika Frommel
Hansjürgen Garstka
Prof. Dr. Wilfried Gottschalch
Prof. Dr. Gerald Grünwald
Dr. Klaus Hahnzog
Heinrich Hannover
Hartmut von Hentig
Heide Hering
Dr. Burkhard Hirsch
Prof. Dr. Herbert Jäger
Prof. Dr. Walter Jens
Prof. Dr. Helmut Kentler
Elisabeth Kilali
Ulrich Krüger-Limberger
Prof. Dr. Erich Küchenhoff
Renate Künast
Prof. Dr. Martin Kutscha
Prof. Dr. Rüdiger Lautmann
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, MdB
Prof. Dr. Hans F. Lisken
Prof. Heide Pfarr
Dr. Heribert Prantl
Claudia Roth
Jürgen Roth
Georg Schlaga
Helga Schuchardt
Prof. Dr. Jürgen Seifert
Prof. Klaus Staeck
Prof. Dr. Ilse Staff
Prof. Dr. Wilhelm Steinmüller
Dr. Wolfgang Ullman
Klaus Vack
Werner Vitt
Prof. Ulrich Vultejus
Klaus Waterstradt
Heidemarie Wieczorek-Zeul
Rosi Wolf-Almanasreh
Prof. Dr. Karl Georg Zinn
Elisabeth Backhaus:
Von der Abtreibung
zur Euthanasie"Zur rechtlichen Lage der Euthanasie
und zu weiteren Liberalisierungsbestrebungen"
Zur rechtlichen Lage der Euthanasie und zu weiteren Liberalisierungsbestrebungen
Angeknüpft sei an die Diskussion um die Selbstmordbeihilfe von Julius Hackethal. In einem Spiegelinterview erzählt Hackethal, er sei 1982 auf einer Tagung der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (Deutsche Euthanasiegesellschaft) gewesen. Mit ihm zusammen habe Prof. Albin Eser, Freiburg, an der Podiumsdiskussion teilgenommen. Zu seiner Überraschung habe Eser gesagt: "Beihilfe zum Selbstmord ist nicht strafbar. Sie können jemandem einen Gifttrunk hinstellen; wenn er ihn selbst nimmt, kann Ihnen nichts passieren." (Spiegel, Nr.18, April 1984)
Tatsächlich gehört Deutschland zu den offensichtlich nur sieben Ländern der Welt, die Beihilfe und Anstiftung zum Selbstmord straflos lassen1, zumeist mit der formal-juristischen Begründung, dass bei Straflosigkeit der Haupttat auch die Teilnahme nicht strafbar sein könne. In der juristischen Literatur wird es als zweifelhaft bezeichnet, ob die Straflosigkeit der Beihilfe und Anstiftung auch für den "Garanten", z.B. den Arzt, den Pfleger oder den Angehörigen gilt.2
Es sind juristische Bestrebungen vorhanden (u. a. P. Bringewat, G. Geilen und E. Schmidhäuser), die Straffreiheit für Beihilfe und Anstiftung zum Selbstmord rückgängig zu machen, vor allem mit dem Argument, ein freiverantwortlich gebildeter Selbsttötungswille oder Wunsch nach Tötung werde übereinstimmend aus medizinisch-empirischer Sicht verneint. Das Strafrecht habe sich den medizinisch-empirischen Forschungsergebnissen zur Gewährleistung wirklichkeitsbezogener Rechtsentscheidungen anzupassen.
Andererseits wird im Schönke/Schröder-StGB-Kommentar durch Eser die Möglichkeit einer über die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs hinausgehenden straffreien Beihilfe vertreten. Es heißt: "Soll dem Getöteten nach dem letzten Tatbeitrag des anderen noch die freie Entscheidung über Leben und Tod verbleiben (durch Verlassen des Raumes, Zurückweisen des Bechers), so handelt es sich um bloße Suizidbeihilfe, andernfalls (so nach dem Schuß mit der Waffe, dem Zuziehen der Schlinge, der tödlichen Spritze) um täterschaftliche Tötung auf Verlangen".3
Also straffreie Suizidbeihilfe liegt nach Ansicht von Eser vor, wenn der Selbstmordwillige noch die Freiheit und Fähigkeit hat, ein zum Selbstmord bereitgestelltes Mittel zurückzuweisen, z.B. ein gasgefülltes Zimmer zu verlassen oder einen Giftbecher abzulehnen. Nach Eser genügt es, dass dem Opfer die "Letztentscheidung" verbleibt.
In dem Spiegelbericht wird gesagt, die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben "begrüßt" die Strafanzeige gegen Hackethal. Der Fall biete die willkommene Gelegenheit einer rechtlichen Auseinandersetzung um die Selbsterlösung aus dem hoffnungslosen Endstadium einer Krankheit.
Zu fragen ist, ob die Deutsche Euthanasiegesellschaft sich von einem Urteil in dieser Frage noch eine Erweiterung - etwa in dem von Eser angeführten Sinn - der bisher gerichtlich zugestandenen Möglichkeit strafloser Beihilfe zum Selbstmord erhofft und außerdem eine Bestätigung der Ansicht, dass der "Garant", z.B. der Arzt oder der Pfleger, straflos Beihilfe zum Selbstmord leisten darf. Auch dürfe ihr die Publizität dieses Falles willkommen sein, damit andere Ärzte zur Nachahmung der Tat Hackethals ermuntert werden.
Die ebenfalls nur in ganz wenigen Ländern der Welt vorhandene Privilegierung der "Tötung auf Verlangen" (' 216) soll auf Vorschlag des einflussreichen Juristen und Euthanasiebefürworters Gerhard Simson durch folgenden Zusatz erweitert werden:
"Ist die in Abs. 1 oder Abs. 2 genannte Tat nur aus Mitleid mit den qualvollen Schmerzen eines unheilbar Kranken begangen worden, so kann von Strafe abgesehen werden". (Eser und andere Rechtswissenschaftler stimmen diesem Vorschlag zu.)
Simson erläutert dazu: "Gemäß § 153 b ZPO kann dann ohne weiteres mit Zustimmung des Gerichts auch von der Erhebung einer Anklage abgesehen werden. Erwünscht wäre hier aber eine strafprozessuale Bestimmung, die in diesen besonders liegenden Fällen dem Staatsanwalt die Nichtanklage auch ohne gerichtliche Mitwirkung ermöglicht und für den Arzt die quälende Zeit der Ungewißheit verkürzt."4
Eine solche Regelung käme erfahrungsgemäß der Straflosigkeit gleich.
In dem bereits erwähnten Spiegelinterview sagt Hackethal in Übereinstimmung mit der Forderung der Gesellschaft für Humanes Sterben, die ein Zweig der Internationalen Euthanasiegesellschaft ist: "Mein Ziel ist, dass in die Berufsordnung die Bestimmung kommt, dass in bestimmten besonders gelagerten Fällen die aktive Sterbehilfe sogar eine ärztliche Pflicht wird - genau so wie die, das Leben zu erhalten. Das wünsche ich mir."
Sollte sich Hackethals Wunsch erfüllen, wäre es nicht nur die Pflicht des Arztes, das Leben zu erhalten, sondern auch zu töten.
Die Humanistische
Union, die auch schon früh für die Legalisierung der Abtreibung eingetreten ist, hat bereits 1978 die Bundesregierung aufgefordert, über eine Änderung des § 216 StGB (Tötung auf Verlangen) nachzudenken.5Zur Frage der aktiven Euthanasie sagt Erzbischof Johannes Joachim Degenhardt: "Wenn aus dem Recht, menschenwürdig zu sterben, ein Recht abgeleitet werden könnte, getötet zu werden, dann müßte der Staat Personen zur Tötung zur Verfügung stellen. Wenn er nicht einen neuen Beruf dafür schaffen würde - den Henker aus Mitleid - dann würde dieses Ansinnen sich zunächst an den Arzt oder an das Pflegepersonal richten."6
Des weiteren sei auf die beabsichtigte Legalisierung der Schmerzlinderung mit Todesrisiko verwiesen. Wie weitgehend die Pläne sind, zeigen die nachfolgenden Äußerungen von Eser: "Soweit sich freilich das lebenverkürzende Risiko fast zur Gewißheit verdichtet, wird man wohl allenfalls nach den Grundsätzen >rechtfertigenden Notstandes= (' 34 StGB) den Ausschluß der Rechtswidrigkeit begründen können - ein zwar heute oft gewiesener Weg - der jedoch bei Abwägung von Lebenserhaltung und Schmerzfreiheit die nicht unproblematische Höherbewertung der letzteren voraussetzt."7
Nach Eser genügt für nicht nur straffreie, sondern sogar `gerechtfertigteA Schmerzbefreiung mit an Gewißheit grenzendem Lebensverkürzungs-(Todes-)risiko bereits ein `mutmaßliches EinverständnisA des Patienten. Das kommt für die Fälle in Betracht, in denen der Patient z.B. infolge Bewußtlosigkeit oder Bewußtseinstrübung nicht mehr entscheidungsfähig ist oder ihm die für eine Einwilligung erforderliche Aufklärung nicht ohne Gefahr eines größeren Schadens zugemutet werden kann. Hervorzuheben ist, dass hier nicht nur Schmerzlinderung mit Todesfolge im Zustand der Todesnähe gemeint ist. Eser sagt, ihr voller Einsatz dürfe nicht erst dem Terminalstadium vorbehalten bleiben.8
Wenn jedoch die Lebensverkürzung `als Mittel der Schmerzbeseitigung beabsichtigt istA, schlägt Eser Schuldspruch unter "Absehen von Strafe" vor, weil dann die "Schmerzlinderung einer gezielten aktiven Tötung" gleichkomme.9
Im Vorstehenden wurde bereits darauf hingewiesen, dass "Absehen von Strafe" im Ergebnis einer Straflosigkeit gleichkommt.
Noch hinzuweisen ist auf die - wie Gerd Geilen sich ausdrückt - Euthanasiekomponente des Hirntodbegriffs. Im Schönke/Schröder-StGB-Kommentar, 21. Aufl., S. 1252, sagt Eser, beim Todesbegriff handele es sich entgegen einem weitverbreiteten Missverständnis nicht einfach um eine medizinische Vorgegebenheit, sondern um eine normative Konvention. Für den Todesbegriff könne nicht die bisherige Defination (Stillstand von Herz-und Atmungstätigkeit, Totaltod) maßgeblich sein, denn dem Strafrecht gehe es um den Schutz des menschlichen Lebens, "und der Sitz dessen, was das Personsein des Menschen und sein Lebenszentrum ausmache", sei "nicht im Herzen oder einem sonstigen Organ, sondern im Gehirn zu erblicken".
Deswegen werde "der das Ende spezifisch menschlichen Lebens markierende Vorgang zu Recht im irreversiblen und totalen Funktionsausfall des Gehirns gesehen". Sei dieser Zustand erreicht, so sei "u.U. sogar die aktive Beendigung einer möglicherweise noch spontan funktionierenden Kreislauftätigkeit" zulässig.
Eser weist darauf hin, dass die alte Todesauffassung auch "durch das steigende Bedürfnis nach frühzeitigen Transplantationsmöglichkeiten in Frage gestellt" werde: "Denn nicht nur, dass danach eine Herztransplantation grundsätzlich unzulässig wäre, da ja das Herz im Körper des Empfängers weiterschlagen soll ... auch würde damit das medizinische Interesse an möglichst > frischen Transplantaten < vereitelt. Insofern erscheine aus Transplantationssicht ein möglichst frühzeitiger Todeszeitpunkt wünschenswert". (S. 1251/2)
Der vielfältig interpretierte Personbegriff soll also dazu benutzt werden, eine Menschenqualität zu bestimmen, die man für erforderlich hält, um als "Mensch" betrachtet zu werden und den entsprechenden strafrechtlichen Lebensschutz beanspruchen zu können.
Bei dieser Begründung für Hirntoddefinition zeigt sich besonders deutlich die Beziehung zwischen Abtreibung und Euthanasie. Der Oberste Gerichtshof der USA hat 1973 die Freigabe der Abtreibung bis zu Geburt damit begründet, dass das ungeborene Kind keine Person im vollen Sinne sei. Nach dem katholischen Moraltheologen J. Gründel wäre ein Verstoß gegen das Tötungsverbot erst dann gegeben, wenn es sich um personales Leben handelt. Er sagt, wenn man davon ausgehe, dass der Tod durch den Zerfall der "Leib-Seele-Geist-Einheit" mit dem irreversiblen Ausfall der Hirntätigkeit gegeben sei, könne man auch fragen, ob nicht doch personale Individualität erst mit dem Entwicklungsprozess der Grundstrukturen des Hirns, also etwa in der siebten Woche anzusetzen sei.10 Unter Bezugnahme auf W. Ruff, der für das Personsein auch die irreversible Anlage jener Hirnteile, die für die Geistigkeit notwendig sind, erforderlich hält, sagt F. Böckle: "Vorausgesetzt, dass man sich über die Grunddaten der frühen Embryonalentwicklung einigen kann, muss daher für jede Entwicklungsphase die Güterabwägung in einem Konfliktfall anders aussehen". (Zu weiteren Ansichten, die das Leben des ungeborenen Kindes wegen eines behaupteten fehlenden oder mangelnden Personseins der Tötung ausliefern, siehe Fußnote 54 unserer Arbeit `Perversion des Lebensschutzes: legalisiertes Töten - Kritische Darstellung der geltenden Regelung des sog. Schwangerschaftsabbruchs nach § 218 StGB, in: "Theologisches", Nr. 164 und 165, Januar 1984, hier Sp. 5618).
Als letzte Form geplanter Euthanasie sei auf Behandlungsverzicht und Behandlungsabbruch aufgrund eines Euthanasietestaments hingewiesen. Das Euthanasietestament, das in Deutschland "Patientenbrief" oder "Patientenverfügung" genannt wird, ist schon von zahlreichen, vor allem alten Menschen unterschrieben worden. Der Testator bringt darin noch in gesunden Tagen (im Krankheitsfall mindestens 30 Tage vor dem entscheidenden Euthanasieakt) zum Ausdruck, dass er im Falle eines bestimmten Krankheits- oder Unfallzustandes passive Euthanasie durch Nichtaufnahme oder Nichtfortführung der Behandlung oder aber sogar aktive Euthanasie wünscht. Es kann sowohl ein Zustand der Todesnähe sein als auch eine Krankheit, mit der der Betreffende noch jahrelang leben könnte. Demgegenüber erweckt der Wortlaut der meisten Euthanasietestamente den Eindruck, als handele es sich nur um die Forderung nach Unterbindung der Verlängerung des Sterbens, der Hinauszögerung des Todeskampfes durch extreme medizinische Maßnahmen, z. B. technische Apparaturen. Dazu bedarf es jedoch keines Euthanasietestamentes, die Verlängerung des Sterbens gehört nicht zum ärztlichen Auftrag und wäre Missbrauch der Medizin.
Das Euthanasietestament ist in der anglo-amerikanischen Euthanasiegesellschaft von Luis Kutner (Chairman des World Habeas Corpus Committee) entwickelt worden. Kutner charakterisiert das Euthanasietestament, das er "Verfügung zu Lebzeiten" nennt, in folgender Weise: "Die Verfügung zu Lebzeiten ist eine der durchgängigsten und vorherrschendsten ideologischen Bestandteile aller Spielarten von Liberalismus in der letzten Hälfte des 20. Jahrhunderts..."
Das unstillbare Verlangen nach individueller Entscheidungsfreiheit kennt kaum Grenzen und ganz gewiss nicht die der Tradition, Mäßigung, Vorsicht, des gesunden Menschenverstandes, des Anstands, der Höflichkeit oder irgendeines höheren Rechts. Die "Verfügung zu Lebzeiten" bricht mit der Tradition des Westens in der vollständigen Leugnung jeder Autorität, die daher als illegitim angesehen wird.11
In dem Entwurf von Kutner wird passive Euthanasie gefordert für den Fall, dass der Betreffende entweder "unheilbar krank" oder "verstümmelt" oder "dauernd untauglich" ist.
Zu dem in Deutschland weit verbreiteten Entwurf eines "Patientenbriefs" (Euthanasietestament) von Dr. Wilhelm Uhlenbruck (Köln) sagt Erzbischof Johannes Joachim Degenhardt: "Es wird (darin) um Einstellung der ärztlichen Therapie gebeten, wenn feststeht, dass der Patient künftig nicht mehr in der Lage sein wird, ein menschenwürdiges Dasein zu führen. Hier ist zu fragen, was man unter menschenunwürdiges Dasein versteht. Nach welchen Kriterien sollten Ärzte von ihrer Disziplin her über lebenswertes oder menschenwürdiges und -unwürdiges Dasein befinden? ... Im Patientenverfügung verweigert der Unterzeichner ausdrücklich seine Zustimmung zu ärztlichen Eingriffen, mit denen nicht mehr erreicht werden kann als eine Verlängerung des Leidens ... Unser Glaube lehrt uns, dass dort, wo Leiden aufgrund der Begrenzung menschlicher Möglichkeiten nicht mehr gelindert werden können, diese Leiden dennoch nicht sinnlos sind ... Wer nichts mehr dem Zufall überlassen möchte, kann vielleicht zu seinem Leiden nicht in eine positive Beziehung treten. Vielleicht werden deshalb im Patientenverfügung undifferenziert Verlängerung des Sterbevorgangs auf der einen Seite und Verlängerung des Leidens auf der anderen Seite nebeneinander genannt."12
In der juristischen Literatur wird zu den Euthanasietestamenten gefragt: "Und wie kann man sicher sein, dass an der zugrundegelegten Wertungsskala auch unter veränderten Bedingungen noch festgehalten würde? So vernünftig es etwa in gesunden Tagen erscheinen mag, dass ein Pianist bei Lähmung seiner Finger oder ein Wissenschaftler bei Trübung seines Bewußtseins lieber tot sein möchte, wie kann man wissen, ob er diese Entscheidung auch dann noch treffen würde, wenn tatsächlich nur noch die Alternative zwischen einem beeinträchtigten Leben und Leben überhaupt bleibt?"13
Der Mediziner M. v. Lutterotti nennt den Todeswunsch eines Gesunden in Form einer notariell beglaubigten Erklärung "ein anthropologisches Fehlurteil." Der Gesunde könne die Situation des Sterbens nicht antizipieren.14
Die Humanistische Union fordert Straflosigkeit von Ärzten bei der Erfüllung des Euthanasietestaments.15 Das Euthanasietestament ist nicht rechtsverbindlich, da es jederzeit widerrufbar ist. Doch Uhlenbruck fordert, schon dem noch Gesunden müsse die Möglichkeit eingeräumt werden, einen für die Ärzte rechtsverbindlichen Willen zu äußern. In seinem Entwurf wird dementsprechend ausdrücklich auf eine besondere ärztliche Aufklärung und die Herbeiführung einer besonderen Einwilligung im Ernstfall verzichtet. Uhlenbruck meint, als Voraussetzung für die Verbindlichkeit des Euthanasietestaments genüge eine allgemeine Information über bestimmte "Krankheitsbilder und Grundsituationen". Er behauptet: "Eine solche Willenserklärung ist nicht nur Anhaltspunkt für die Annahme einer mutmaßlichen Einwilligung oder gar Indiz, sondern eindeutig erklärter Patientenwille, der die Ärzte so lange bindet, als der Patient nicht in irgendeiner Weise zu erkennen gibt, dass er angesichts der besonderen Situation von dieser Willenserklärung abrückt. In einem bloßen Aufbäumen gegen den Tod als Ausdruck letzten Lebenswillens ist keinesfalls ein Widerruf früherer Erklärungen zu sehen."16
In dem Entwurf heißt es sogar: "Für den Fall, dass die Ärzte vorstehend geäußerten Willen nicht respektieren oder hiergegen verstoßen, ermächtige ich meine Angehörigen sowie jeden Dritten, bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Anzeige wegen Körperverletzung zu erstatten."17
Hinzuweisen ist auch auf den Widerspruch, dass der Unterzeichner sich in dem Euthanasietestament ausdrücklich mit der Entnahme von Organen einverstanden erklärt, dagegen für sich selbst auf Organtransplantation verzichtet.
Einer der weltweit einflussreichsten Euthanasiebefürworter, der amerikanische evangelische Theologieprofessor und Bioethiker Joseph Fletcher sagt: "Das Problem der Geburtenkontrolle haben wir mit unseren Verhütungspraktiken und entsprechenden Strategien recht gut in den Griff bekommen, nun müssen wir genauso ernsthaft das Problem der Sterbekontrolle angehen. Wenn wir Leben setzen dürfen, dürfen wir es dann nicht auch beenden?"18
Das Euthanasietestament (Patientenbrief) dürfte eines der brauchbarsten Mittel zur Verwirklichung der weltweiten Euthanasiepläne sein.
Möge unsere Arbeit dazu beitragen, den vollen strafrechtlichen Lebensschutz der ungeborenen und der geborenen Menschen wiederherzustellen und zu bewahren!

Quellennachweis
1) Gerhard Simson, Die Suizidtat, München 1976
2) Albin Eser in: Suizid und Euthanasie, Hrsg. Albin Eser (Eser, Auer, Menzel), Stuttgart 1976
3) Schönke/Schröder-StGB-Kommentar, 21. Aufl. S.1286
4) Dokumente zum Thema `Menschenwürdiges SterbenA in: Vorgänge, Zeitschrift für Gesellschaftspolitik, Beltz-Verlag, Weinheim, 1978
5)
6) Den Tod annehmen - Christlich sterben, Worte zur Zeit, S. 29 ff.
7) Albin Eser in: Heilauftrag und Sterbehilfe, Hrsg. A. Eser, S. 90, Carl Heymanns Verlag, 1976
8) a. a. O.
9) Desgl., S.90
10) J. Gründel in: Kindliche Indikation zum Schwangerschaftsabbruch, Hrgs. Milupa AG, Friedrichsdorf 1982, S. 89
11) L. Kutner in: Suizid und Euthanasie
12) Den Tod annehmen - Christlich sterben, S. 34
13) A. Eder in: Heilauftrag und Sterbehilfe, S. 114
14) Suizid und Euthanasie, S. 408 (Diskussionsbericht Bringewat)
15) Dokumente zum Thema `Menschenwürdiges SterbenA, S. 108
16) Dr. Wilhelm Uhlenbruck, `Der Patientenbrief - die privatautonome Gestaltung des Rechts auf einen menschenwürdigen TodA in: Neue Juristische Wochenschrift, Köln 1978, Heft 12
Humanismus: Es lebe Vernunft und Toleranz
Zu der Weltanschauung des Lebens ohne Gott
Autor und Sprecher: Hugo Molter
Guten Morgen, werte Hörerinnen und Hörer!
???Was ist euer Humanismus?", werden wir immer wieder gefragt. Bevor ich versuche, darauf eine Antwort zu geben, erscheint es mir sinnvoll, den Philosophen Ludwig Feuerbach zu zitieren, der mit seiner Kritik am Christentum und seiner materialistischen lehre die freigeistige Bewegung am stärksten beeinflusst hat. Feuerbach legt in seinen legendären Heidelberger Vorlesungen in den Revolutionsjahren 1848/49 ein klares Bekenntnis zum Atheismus ab.
Die Leugnung der Existenz Gottes sei positives Denken, meinte der Philosoph aus Franken. Der Atheismus gibt Natur und Menschheit die Bedeutung und Würde wieder, die man ihr durch den Glauben an eine göttliche Wirklichkeit genommen habe. Feuerbach sagte: ???Allein die Verneinung des Jenseits hat die Bejahung des Diesseits zur Folge. Die Aufhebung eines besseren Lebens im Himmel schlisst die Forderung in sich: Es soll, es muss besser werden auf der Erde."
Mit anderen Worten: Der atheistische Philosoph Feuerbach bricht eine Lanze für den Zweifel, indem er die Wahrheit sucht. Aber die Skepsis allein charakterisiert nicht den wahren Humanismus. Gepaart ist diese mit Toleranz – Widerpart dogmatischer Denkweisen.
Dabei muss immer wieder in Erwägung gezogen werden, wie man sich zu der positiven Substanz einer religiösen Weltanschauung verhält. Im atheistischen Humanismus – einem Kind der Aufklärung – gehört jedoch vorderhand das Bestreben, ???den Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit zu befreien", zu den wichtigsten Anliegen. Freigeister und Freidenker prädestinieren sich durch die Relevanz ihrer Vernunft für Religions- und Dogmenkritik. Christen behaupten, ihre Religion offenbare die Wahrheit – der Atheist wehrt sich gegen einen solchen totalitären Anspruch. Seine Erfahrung ist, dass auch die eigene Erkenntnis niemals ausreicht, um die Welt als Ganzes zu erklären.
Für den Philosophen Joachim Kahl zum Beispiel hat im Atheismus jede Aussage über die Welt als Ganzes" lediglich den ???erkenntnistheoretischen Status einer metaphysischen Hypothese, die, unterhalb der Ebene unmöglicher Beweisbarkeit, argumentativ gestützt oder empirisch entkräftet werden kann". Anders herum gesagt: Man kann durch Verknüpfung verschiedener Erkenntnisse die Welt als Modell konstruieren, einen Gesamtcharakter zu erkennen versuchen, doch niemals dazu gelangen, diesen als Wahrheit festzustellen.
Der Atheismus bildet also nur Ausschnitte der Wirklichkeit ab und setzt sich dadurch der Widerlegbarkeit aus. Kahl sieht in dieser ???Begrenzung des Anspruchs" die ???heilsame Korrektur eines fundamentalistischen Selbstmissverständnisses". Im Gottesglauben aber habe der ???privilegierte Erkenntnisgewinn durch Offenbarung, Heiligen Geist und heilige Schriften" zur Folge, dass eine ???höhere Einsicht" geopfert werden müsse.
Dass der Gottesglauben den Härtetest der Wirklichkeit schon längst nicht mehr unbeschadet übersteht, verdeutlicht Kahl am Psalm 23 und den realen Erfahrungen, die Christen und Juden mit diesem klassischen Bekenntnis gemacht haben. Nach der Übersetzung von Martin Luther heißt es in diesem Psalm:
???Der Herr ist mein Hirte, mir wird nichts mangeln.
Er weidet mich auf einer grünen Aue und führet mich zum frischen Wasser.
Er erquicket meine Seele; er führet mich auf rechter Straße um seines Namen Willen. Und ob ich schon wanderte im finsteren Tal, fürchte ich kein Unglück; denn du bist bei mir, dein Stecken und Stab trösten mich.
Du bereitest vor mir einen Tisch im Angesicht meiner Feinde. Du salbest mein Haupt mit Öl und schenkest mir voll ein.
Gutes und Barmherzigkeit werden mir folgen ein Leben lang, und ich werden bleiben im Hause des Herrn immerdar."
Egal wie dieser Text historisch-kritisch ausgelegt oder sinnbildlich erklärt wird, er ist angesichts der jahrhundertelangen Feindschaft zwischen Christentum und Judentum eine zwiespältige Sache, ???ein Selbstbetrug", wie Kahl meint.
???Religiöser Glaube ist Heilsgewissheit, hoffender Glaube und gläubige Hoffnung auf die behütende, bewahrende, erlösende Kraft göttlichen Eingreifens hier und jetzt und in aller Zukunft – und allen Umständen, in allen Widrigkeiten." Dem stellt der ehemalige Theologe Kahl den undogmatischen, skeptischen Atheismus gegenüber, der ???keine Heilsgewissheit, freilich auch keine Unheilsgewissheit" kennt. Er sinne auf ???ein menschenwürdiges Leben diesseits von Himmel und Hölle".
Der sich zu einem undogmatischen Atheismus bekennende Humanist versteht sich nicht als alleiniger Anführer und unanfechtbarer Garant eines geistigen Befreiungskampfes. Denn fundamentalistische Erlösungsvorstellungen und messianischer Eifer sind ihm völlig fremd. Humanisten wollen gläubige Menschen nicht bekehren. Für sie ist der Diskurs und der friedliche Ideenaustausch der Menschen das Wichtigste.
Toleranz ist der Schlüssel für die humanistische Lebensweise. Daher wird erklärbar, warum Freigeister und Freidenker sich vehement für die weltweite Verwirklichung der Menschenrechte einsetzen. In seinem Leben legt der Humanist großen Wert auf Individualität, auf Selbstverantwortung und Offenheit. Er folgt einem Gewissen, das in der elterlichen Erziehung und den eigenen Lebenserfahrungen wichtige Quellen hat.
Gewissen hat jeder Mensch. Dass es erst durch religiöses Denken und Handeln entsteht, kann man getrost verneinen. Dazu schrieb unlängst der Hannoveraner Humanist Jürgen Gerdes: ???Weder sind die meisten Verbrecher religionslos, noch gelten die meisten Wohltäter der Menschheit als tief religiöse Menschen."
Historisch versteht sich der weltliche Humanismus stets auch als eine Bewegung, die gegen ideologische Einengung antritt. Die weder den Teufel, noch Hölle oder Paradies, weder Wunder, Heilige oder Sünden für reale Dinge halten. Wer Regeln bricht oder gegen gesellschaftliche Normen verstößt, hat womöglich die Gesetze übertreten. Dafür ist eine irdische Gerichtsbarkeit da, die durch keine jenseitige Instanz der Buße, Reue oder Verdammnis ersetzt werden kann.
???Die Zukunft steht nicht mehr im Zeichen der umfassenden Gewissheit – höchstens in dem der begrenzten Hoffnung", schrieb einmal der Zukunftsforscher Ossip K. Flechtheim. Er fuhr fort: ???Der Fortschrittler glaubt, der Mensch brauche nur einmal den Himalaja zu bezwingen, um dann ewig auf Bergesgipfeln verweilen zu dürfen; der Konservative findet sich damit ab, dass der Mensch ständig im Tal bleiben müsse. Der Humanist weiß, dass der Mensch immer wieder mühsam neue Höhen ersteigen muss – nur um zu erkennen, dass er doch immer wieder erst ein Vorgebirge erklommen hat, hinter dem sich steilere Gipfel auftürmen. Die letzte Spitze erreicht der Mensch nie. Aber wenn er auch nur als Mensch leben und überleben will, muss er das Tal verlassen und die Höhenwanderung wagen."
Flechtheim zielt damit ab auf die ???Holzwege", die ???romantische Konservative" und ???Traditionalisten" der Menschheit offeriert haben. Die Humanisten seien in ihrem Gesellschaftsbild zwar an den Forschungsergebnissen der Wissenschaft orientiert. Aber dennoch erscheine ihnen die Geschichte der Menschheit ???nicht einfach als stetiger Fortschritt zum Größeren und Besseren". Mehr noch: Das ???Gewicht der emotional-unbewußten Strebungen des Menschen" sowie die ???Bedeutung seiner individuell-traditionalen Kulturwerte" werde heute deutlicher wahrgenommen und mit Verständnis beachtet.
Und dennoch ist die humanistische Lebensweise abhängig von den jeweils konkreten gesellschaftlichen Bedingungen, muss sich entwickeln nach den jeweiligen sozialpolitischen Zusammenhängen. Andererseits kann jedoch aus dem Alltagsgeschäft keine dauerhafte und weise Perspektive erwachsen, die zu einem sinnvollen Leben führt.
Auf diese Herausforderung versuchte der amerikanische Philosoph und ehemalige Vorsitzende der Internationalen Humanistischen und Ethischen Union, Paul Kurtz, eine Antwort zu geben. Der Professor aus Buffalo meinte: ???Humanisten haben sich zu allen Zeiten für unpopuläre Forderungen eingesetzt und waren oft die entscheidende Kraft für gesellschaftliche Reformen. Sie haben gegen die Theokratien gekämpft und für eine Trennung von Staat und Kirche argumentiert. Sie haben kritisches Denken und wissenschaftliche Sexualerziehung gefordert. Sie haben für das Recht auf Abtreibung und Sterbehilfe plädiert. Sie haben die Rechte der Frauen und die Schwulenbewegung unterstützt. Sie haben sich gegen Antisemitismus und Rassismus gestellt. Sie haben jeglicher Zensur von Kunst und Literatur Widerstand geleistet. Sie haben sich für Toleranz und gegen Gewaltanwendung ausgesprochen und die Kunst vervollkommnet, Streitigkeiten durch Kompromisse und Verhandlungen zu lösen. Sie haben sich gegen Sklaverei und Beschneidung gestellt," sagt Kurtz.
???Die Liste der Dinge ist lang", fährt der US-Philosoph fort. ???Sie haben den Aufbau von internationalen Institutionen gefördert, sich für eine Unterstützung der Dritten Welt und ein Ende von Armut und Mangel eingesetzt. Humanisten haben für den Schutz des ökologischen Systems gekämpft." Ende des Zitats.
Kurtz räumt ein, dass Humanisten kein Monopol auf diese vorgenannten Anliegen haben. ???Sie wurden auch von anderen Personen oder Gruppen mit denselben guten Absichten verfolgt." Aber das entscheidende Merkmal für den Humanismus ist eindeutig die Vernunft. Vor allem verteidigen Humanisten die freie Meinung, setzen sich ein für Demokratie und Freiheit.
Doch die Einübung demokratischer Kultur und Lebensformen ist keine Einbahnstraße. Mobilisierungsfähigkeit bewirkt der Humanist auch nicht, wenn seine Suche nach Wahrheit, sein Streben nach Gerechtigkeit und seine Kreativität nur im Verborgenen blühen. Ohne Streit, ohne Konflikt und ohne Argumentations-Austausch auch mit Andersdenkenden ist Entwicklung nicht möglich und können keine Probleme gelöst werden. Allerdings gibt es für friedliche Auseinandersetzungen Regeln, so wird die öffentliche Debatte, wenn sie Sinn machen und die Beteiligten in der Erkenntnis voranbringen soll, immer vom Prinzip der Gleichberechtigung bestimmt sein müssen.
Die humanistische Toleranz wird jedoch auf eine harte Probe gestellt, wenn Diskussionen geführt werden sollen mit religiösen Fundamentalisten, die – so der Berliner Sektenexperte Ulrich Tünsmeyer – einem ???ideologische Absolutismus" verschworen sind und die Idee der universellen Menschenrechte, die auf der persönlichen Würde und Freiheit eines jeden Einzelnen beruhen, ablehnen. Bereits der Aufklärer Voltaire forderte dazu auf, vor ???diesem Übel" die Flucht zu ergreifen und ???abwarten, dass die Luft wieder rein wird". Nach Voltaire gibt es ???gegen diese epidemische Krankheit, den Fanatismus, kein Mittel als den Geist der Philosophie, der allmählich die Sitten der Menschen besänftigt."
Fanatismus ist ???Inhumanität im Namen hoher Ideale" – so sieht es der Philosoph Hubert Schleichert, ein Denker unserer Zeit. Das bedeutet, die Toleranz hat keine Chance. Fundamentalisten fühlen sich im Besitz der ???reinen Wahrheit", verurteilen alle anderen Denkweisen als ???falsche Lehren". Das mit Argumenten zu widerlegen, ist jedoch schwer, weil Religionen Argumente nicht gelten lassen, sondern nur ihren Glauben.
Eine offene Diskussion, die sich auf Vernunft gründet, fällt damit aus. Aber wie soll man sich verhalten, wenn man im Sinne Feuerbachs dafür streitet, damit es ???besser werde auf der Erde"? Schleichert sieht in der Auseinandersetzung mit dem Fanatismus nur die Möglichkeit des ???subversiven Denkens". Er fordert Freigeister und Freidenker auf, über die Ideologie von Fundamentalisten genauer zu informieren, ihre Probleme, Seltsamkeiten und Abstrusitäten umfassender darzustellen und dazu humanistische Alternativen aufzuzeigen.
Denn, so der Philosoph wörtlich: ???Ideologien, Religionen, Schwärmereien, Visionen, Dogmen, Doktrinen, Glaube und Aberglaube, Orthodoxien, Häresien und was es dergleichen auch immer geben mag, die zur Verletzung der Menschenrechte anleiten oder dieselben verharmlosen, soll man attackieren – auch dann, wenn sie sich lammfromm geben. Die Erfahrung lehrt, dass man in diesen Dingen überhaupt nicht misstrauisch genug sein kann."
Zur Vernunft als gemeinsame Basis menschlicher Kommunikation gibt es keine Alternative. Sie verächtlich zu machen, sie zu relativieren, darf niemand gelingen. Toleranz und Dialog, Argumente und Zweifel sind durch nichts ersetzbar.
Informationen zur politischen Bildung (Heft 253):
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Klinkhammer, Gisela Sterbehilfe: Bedenklicher Vorstoß Deutsches Ärzteblatt 101, Ausgabe 16 vom 16.04.2004, Seite A-1049 / B-873 / C-849 |
Ihre Worte sind linder als Öl und doch gezückte Schwerter!
Psalm Davids